2. Betriebsrat
Die Wahrnehmung des Betriebsratsmandats erfordert umfangreiche Kenntnisse und politisches Gespür von seinen Trägern. Das Rüstzeug hierfür kann man sich auf speziellen Seminaren – etwa denen des DGB-Bildungswerks NRW e.V. – verschaffen. Das BetrVG gewährt dafür sowohl das Recht auf bezahlte Freistellung als auch in den meisten Fällen einen Anspruch auf Übernahme der Kosten.
Betriebsräte haben nach Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, sofern diese Wissen vermitteln, das in der Betriebsratsarbeit benötigt wird. Die maßgebliche Vorschrift im Betriebsverfassungsgesetz ist § 37. Darin wird zwischen Veranstaltungen differenziert, die "erforderliche", und solchen, die nur "geeignete" Inhalte vermitteln. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden besteht in der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten der Veranstaltung zu tragen. Diese ist nur bei den "erforderlichen" Veranstaltungen gegeben.
Inhalt
Freigestellte Betriebsratsmitglieder
Erforderlichkeit - Schulungsinhalt
Erforderlichkeit – Persönlich
Anerkannte, geeignete Veranstaltungen (§ 37 Abs. 7 BetrVG)
Beschlussmuster § 37 Abs. 6 BetrVG


