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LPVG: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)
Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass Personalräte umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und gestaltend im Sinne der Beschäftigten handeln.
In diesem Seminar lernen erstmalig und wieder gewählte Personalratsmitglieder ihre vielseitigen Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW kennen und praktisch anwenden und werden über Fragen der Rechtsstellung und der Geschäftsführung des Personalrats informiert. Neben den rechtlichen Grundlagen steht die betriebliche Praxis im Mittelpunkt. Wir zeigen Handlungsoptionen auf und entwickeln gemeinsam, wie Personalräte im Rahmen des LPVG NW sich aktiv an Entscheidungsprozessen in der Dienststelle beteiligen können.
Das Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „LPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)“ die erforderlichen Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes im Sinne des § 42 Abs. 5 LPVG.
LPVG: Mitbestimmen - mitgestalten - durchsetzen. Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)
Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören zum Kerngeschäft von Personalräten. Ergänzend zu dem Seminar „LPVG: Einstieg leicht gemacht! (PR 1)“ wird in diesem Seminar erläutert und geübt, wie Beteiligungsrechte wahrgenommen und durchgesetzt werden. Insbesondere alle Maßnahmen und Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, bilden den Seminarschwerpunkt. Gemeinsam werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, wie Personalräte sich für die Angelegenheiten aller Beschäftigten einsetzen und betriebliche Prozesse beschäftigtenorientiert und konstruktiv mitgestalten und auch initiieren können.
Einführung in die Betriebsratsarbeit I:
Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsratsaufgaben
Betriebsratsarbeit beinhaltet vielfältige Aufgaben und Pflichten: Auf welcher Basis können Betriebsratsmitglieder aktiv werden? Was gehört alles zu ihren Aufgaben, worum müssen sie sich kümmern, worum nicht? Welche Fristen und Formvorschriften müssen sie beachten? Das Handeln des Betriebsrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen durch Belegschaft und Arbeitgeber. Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet.
Einführung in die Betriebsratsarbeit II:
Mitwirkungsrechte und Handlungsfelder
Aufbauend auf dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit I: Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsratsaufgaben“ wird in diesem Seminar behandelt, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungs- und Durchsetzungsrechten bedeutet und welche Regelungsfelder der Mitwirkung durch den Betriebsrat unterliegen. Betriebsräte müssen auf Anliegen des Arbeitgebers reagieren, können aber auch die Initiative ergreifen. Gemeinsam wollen wir entwickeln, wie Betriebsräte ihre Beteiligung an betrieblichen Entscheidungsprozessen organisieren.
Beständig ist allein der Wandel:
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wandel heißt ja oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebes oder Unternehmens in kürzester Zeit. Da werden Teilbereich geschlossen, Abteilungen ausgelagert oder umstrukturiert, es wird ein Betrieb von einem anderen geschluckt und dabei vollkommen neu organisiert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer aber verändern sich für die betroffenen Beschäftigten Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen, oft werden damit auch neue Qualifikationen zwingend erforderlich.



