Urlaub für die Bildung

Bildungsurlaub — oder, wie es offiziell heißt, Freistellung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) — ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung, und zwar bei fortlaufender Bezahlung. Nur Auszubildende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten haben keinen Anspruch.


Mehr dazu erfahren Sie in den Broschüren im Downloadbereich.