Fünf Schritte zur Seminarteilnahme

So gehen Sie vor, um Freistellung und Kostenerstattung vom Arbeitgeber für die Teilnahme an einem Seminar des DGB-Bildungswerks NRW zu erhalten.

Freistellung und Teilnahmebedingungen

  • Freistellung des BR nach § 37 (6) BetrVG
  • Freistellung des PR nach § 42 (5) LPVG oder § 46 (6) BPersVG
  • vergleichbare Rechtsgrundlagen    

Tagesordnung
BR/PR lädt mit einem gesonderten Tagesordnungspunkt "Schulungsmaßnahmen/Bildungsplanung" zu einer ordentlichen BR-/PR-Sitzung ein.

Auswahl
BR-/PR-Gremium wählt in Frage kommende Seminare/Tagungen aus und überprüft:

  1. die Erforderlichkeit für die Arbeit des Gremiums und für die TeilnehmerInnen (vorsorglich auch für ErsatzteilnehmerInnen),
  2. die betrieblichen/dienstlichen Belange vor allem hinsichtlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Kosten).

Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-/PR-Gremium den Beschluss über die Teilnahme von TeilnehmerInnen (vorsorglich auch für ErsatzteilnehmerInnen) und ...

Arbeitgeberinfo
... teilt dies — sowie die voraussichtlich anfallenden Kosten (Seminarkostenpauschale, Unterkunft/Verpflegung, Reisekosten) — dem Arbeitgeber rechtzeitig mit. Personalräte sollten darüber hinaus die personelle Auswahl begründen.

Anmeldung
Dann erfolgt die verbindliche Anmeldung bei uns.

Absagen/Ausfallkosten: Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn werden  50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesem Fall stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.