Fünf Schritte zur Seminarteilnahme
So gehen Sie vor, um Freistellung und Kostenerstattung vom Arbeitgeber für die Teilnahme an einem Seminar des DGB-Bildungswerks NRW zu erhalten.
Freistellung und Teilnahmebedingungen
- Freistellung des BR nach § 37 (6) BetrVG
- Freistellung des PR nach § 42 (5) LPVG oder § 46 (6) BPersVG
- vergleichbare Rechtsgrundlagen
Tagesordnung
BR/PR lädt mit einem gesonderten Tagesordnungspunkt "Schulungsmaßnahmen/Bildungsplanung" zu einer ordentlichen BR-/PR-Sitzung ein.
Auswahl
BR-/PR-Gremium wählt in Frage kommende Seminare/Tagungen aus und überprüft:
- die Erforderlichkeit für die Arbeit des Gremiums und für die TeilnehmerInnen (vorsorglich auch für ErsatzteilnehmerInnen),
- die betrieblichen/dienstlichen Belange vor allem hinsichtlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Kosten).
Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-/PR-Gremium den Beschluss über die Teilnahme von TeilnehmerInnen (vorsorglich auch für ErsatzteilnehmerInnen) und ...
Arbeitgeberinfo
... teilt dies — sowie die voraussichtlich anfallenden Kosten (Seminarkostenpauschale, Unterkunft/Verpflegung, Reisekosten) — dem Arbeitgeber rechtzeitig mit. Personalräte sollten darüber hinaus die personelle Auswahl begründen.
Anmeldung
Dann erfolgt die verbindliche Anmeldung bei uns.
Absagen/Ausfallkosten: Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesem Fall stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten.


