Für die Interessenvertretungen der Beschäftigten in der evangelischen oder katholischen Kirche gilt das Mitarbeitervertretungsgesetz, analog zum Betriebsverfassungsgesetz bzw. zu den Personalvertretungsgesetzen. Die Mitarbeitervertretung ist demnach ebenso wie ein Betriebs- oder Personalrat verpflichtet, arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Vorgaben einzuhalten. Als Mitglied der MAV haben Sie daher Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungen, die Ihnen die notwendigen Kenntnisse dafür vermitteln.
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Online-Schulungen und Präsenzseminare haben jeweils ihre Vor- und Nachteile. Aber seit dem 7. Februar ist nun auch durch das Bundesarbeitsgericht geklärt, wer entscheidet, ob ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sich online oder in Präsenz schulen lässt: Natürlich das Betriebs- bzw. Personalratsgremium und kein Arbeitgeber, keine Dienststelle. Der Beurteilungsspielraum von Interessenvertretungen bei der Auswahl von Seminarformaten ist damit ausdrücklich gestärkt worden und ein weiterer Schritt zur Rechtssicherheit rund um die Freistellung für Online-Seminare getan.
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Die Verharmlosung des Holocausts begegnet uns allen häufig auch in Form von Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis: Durch unpassende Nazivergleiche in der Politik, in Alltagsgesprächen oder in Sozialen Netzwerken. Weiterbildung an den Orten der Verbrechen bietet die Möglichkeit, dieses Menschheitsverbrechen nicht nur über den Kopf zu verstehen. Und vielleicht ist die direkte Auseinandersetzung mit den Überresten der Lager in Auschwitz oder Mauthausen; den Orten der ehemaligen Ghettos von Riga oder Warschau notwendig, damit wir auch in unserem Alltag rassistischen und die Nazizeit verharmlosenden Sprüchen wirklich überzeugend entgegentreten können.
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In den letzten Wochen zeigen hunderttausende Menschen auf den Straßen in NRW, dass sie für die Demokratie einstehen und sich aktiv gegen die menschenverachtenden Pläne von Rechtspopulisten und Rassisten stellen. Und dennoch ist klar: Einmalige symbolische Aktionen werden nicht ausreichen. Die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern zeigen deutlich, dass weitere Taten folgen müssen. Betriebs- und Personalräte haben hier besondere Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung. Auf unserer Konferenz gibt es dazu Impulse von Europäischen Betriebsrät*innen.
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