Onlinekonferenz: Frau vor Laptop

VERLÄNGERT BIS 30.06.2021: BETRIEBSRATSSITZUNGEN UND BESCHLUSSFASSUNGEN PER TELEFON- UND VIDEOKONFERENZ

Betriebsräte können auch nach dem Jahreswechsel weiter Betriebsratssitzungen, Beschlussfassungen und Betriebsversammlungen per Telefon- und Videokonferenz durchführen. Der Gesetzgeber hat den ursprünglich bis Ende diesen Jahres befristeten § 129 BetrVG wegen der anhaltenden Pandemie bis 30.6.2021 verlängert.

Damit sind weiterhin Sitzungen und Beschlussfassungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats und der entsprechenden Jugend- und Auszubildendenvertretungen mittels Video- und Telefonkonferenz möglich, "wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können".

Der § 129 BetrVG setzt also auch für das nächste halbe Jahr die Bestimmung des  § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG "Grundsätzlich dürfen Betriebsratssitzungen nur als Präsenzsitzungen, also in körperlicher Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder in einem geschlossenen Raum, stattfinden" außer Kraft.

Die begrüßenswerte Verlängerung dieser Möglichkeit bedeutet für Betriebsrät*innen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen aber auch weiterhin unterschiedlichste Herausforderungen technischer und rechtlicher Art bei der Zusammenarbeit untereinander und in der Kommunikation mit Beschäftigten.

  • Einen Überblick darüber, was Sie als Betriebsrät*in bei der Digitalen Beteiligung der Belegschaft technisch und rechtlich beachten müssen, können Sie sich in unserem Online-Seminar "Digitale Beteiligung der Belegschaft" verschaffen,
  • Fragen für Interessenvertretungen rund um das Thema Telefon- und Videokonferenzen und zur Organisation der eigenen Arbeit klären wir im Online-Seminar zur "Virtuellen Interessenvertretung".

 

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