Seminar

WOFÜR HAFTE ICH ALS BETRIEBSRATSMITGLIED?

Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Aber muss ich als Betriebsratsmitglied möglicherweise auch fürchten, für meine Tätigkeit zu haften? Kann ich etwa auf Kosten hängen bleiben, die im Rahmen meines Ehrenamtes entstanden sind, beispielsweise durch die Beauftragung eines Beraters oder die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung?
Rechtlich gesehen ist das Betriebsratsgremium teilrechtsfähig und kann nur im Rahmen seines betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabenbereichs Rechtsgeschäfte mit Dritten (z.B. Rechtsanwält*innen, Berater*innen, Sachverständigen) wirksam abschließen. Schließt der Betriebsrat einen Vertrag außerhalb dieses Wirkungskreises ab oder verursacht er bewusst nicht erforderliche oder unverhältnismäßig hohe Kosten, kann dies zur Folge haben, dass die handelnden Betriebsratsmitglieder selbst in Haftung genommen werden können. So hat es der BGH in einem Fall entschieden, in dem der Betriebsrat einen externen Berater beauftragte und der Arbeitgeber sich geweigert hatte, das entstandenen Beratungshonorar in Höhe von 86.762,90 € zu zahlen (BGH 25.12.2012-3 ZR 266/11). Um eine persönliche Haftung bei der Beauftragung von externen Berater*innen auszuschließen, sollte der Betriebsrat die Beauftragung durch einen ordnungsgemäßen Beschluss absichern und vor der Entstehung der Kosten eine Regelung über die Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG treffen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Haftungsfreistellungserklärung des/der Berater*in gegenüber dem Gremium.
Und was bedeutet das nun für die Teilnahme an einer erforderlichen Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG? Voraussetzung für die Kostenübernahme des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG ist neben einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Gremiums die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme des betreffenden Betriebsratsmitglieds. Auf der sicheren Seite steht das Betriebsratsgremium, wenn der Arbeitgeber eine Kostenübernahmeerklärung für die entsprechende Seminarteilnahme unterzeichnet.

Da sich diese Fragen gerade für Betriebsratsvorsitzende stellen, bieten wir in Kooperation mit ver.di ein Seminar zur Haftung und Rechtsfähigkeit für Betriebsratsvorsitzende an.

 

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