BAUHAUPTGEWERBE: VERÄNDERUNGEN IN DEN RAHMENTARIFVERTRÄGEN (BRTV/RTV)

Ab dem 01. Januar 2023 gibt es zahlreiche Veränderungen in den Rahmentarifverträgen (BRTV/RTV). Insbesondere wird die neue Wegezeitvergütung eingeführt. Außerdem gibt es Änderungen bei der Mindesturlaubsvergütung, die Einfluss auf die Einkommenssituation der Beschäftigten haben können. Die neuen Regelungen betreffen alle Kolleginnen und Kollegen, die auf Baustellen eingesetzt sind. Für die hiermit verbundenen Umstellungen in den Betrieben bedarf es einer engen Begleitung durch den Betriebsrat. Darüber hinaus ist der Betriebsrat erster Ansprechpartner, wenn Fragen der Kolleginnen und Kollegen zu den Neuregelungen auftauchen. Entsprechend wichtig ist es, über die neuen tariflichen Entwicklungen informiert zu sein.

Themen

  • Neuregelungen des BRTV zum Thema:
    • Urlaub im BHG
    • Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit ohne Lohn, Saison-KUG und Kurzarbeitergeld
  • Wegezeitvergütung
  • Eingruppierung
  • Umsetzung im Betrieb
  • Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat

Hotels / Termine / Preise

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