ARBEITSSCHUTZ IM UNTERNEHMEN – KOMPAKTSEMINAR FÜR BETRIEBSRÄTE

Mit seinem Urteil vom 28. März 2017 hat das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat ein weitreichenderes Mitbestimmungsrecht bei Fragen des Arbeitsschutzes und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Unternehmen eingeräumt. Dies betrifft nicht nur nachweisbare Gesundheitsgefahren, sondern nunmehr auch bloße Gefährdungen. Mit § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden Arbeitgebende verpflichtet, die arbeitsbedingten Gefährdungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln und qualifiziert zu beurteilen. Was bedeutet diese Rechtslage für die betrieblichen Interessenvertretungen? Auf welchen Gebieten können bzw. sollten diese aktiv werden? Eine weitere wichtige Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen ist die Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Ziel

Durch ihre Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz eröffnen sich den betrieblichen Interessenvertretungen Möglichkeiten, wirksam Einfluss auf eine menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen zu nehmen. Voraussetzung hierfür sind grundlegende Kenntnisse zur Entstehung und den Folgen physischer und psychischer Belastungen sowie zu Analyseverfahren und möglichen Inhalten von Gefährdungsbeurteilungen.

Themen

  • Was unterliegt der Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen im Arbeitsschutz?
  • Arbeitsschutzausschussarbeit nach § 11 ASiG
  • Arbeitsschutzausschussarbeit der betrieblichen Interessenvertretungen
  • Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen (GFB)
Seminarnummer
D4-255167-072
Termin
20.02.2025
Seminarort
Lindlar - Schmidt + Clemens GmbH & Co. KG Edelstahlwerk Kaiserau
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 199,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 30,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Freistellungen
Bildungsregion
Gummersbach
Status
Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Martina Lüder
Teamassistentin
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