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Gefährdungsbeurteilung

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND AUFGABEN DES BETRIEBSRATES

Arbeitswelten verändern sich immer mehr. Digitalisierung und Arbeitsverdichtung sind in aller Munde. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt mit dieser Entwicklung in den meisten Betrieben nicht mit. Gleichzeit steigen aber die Anforderungen sich mit Gesundheitsthemen zu beschäftigen. Dies gestaltet sich häufig herausfordernd für Betriebsräte.
Eine wichtige Grundlage für die Gestaltung guter Arbeit – besonders in sich verändernden Arbeitswelten – ist die Gefährdungsbeurteilung. Methoden zur Gefährdungsbeurteilung gibt es viele, gesetzlich vorgeschrieben ist keine. Neben der Vermittlung von Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung und den rechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir im Seminar gemeinsam erarbeiten, wie in Euren Betrieben eine Umsetzung gelingen kann. Es geht um Fragen, wie „Wer ist verantwortlich? Wer macht es? Wo können Stolpersteine auftauchen?“ Ein besonderer Fokus wird dabei auf der Rolle der Interessenvertretungen im Prozess liegen.

Themen

  • Grundlagen Gefährdungsbeurteilung – wie geht man vor?
    • Prozess der Gefährdungsbeurteilung
    • Handelnde Personen im Prozess
  • Rechtliche Grundlagen – wo finde ich was?
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Betriebsverfassungsgesetz
  • Austausch über betriebliche und persönliche Erfahrungen zum Thema
  • Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D8-206432-044
Termin
28.04.2020
Seminarort
Rheda-Wiedenbrück - Hotel Restaurant Reuter GmbH & Co KG
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale: 220,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung: ca. 55,- Euro (zzgl. USt.)
Referent*in
Stefani Mehring
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Gütersloh-Oelde
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
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