GRUNDLAGEN ARBEITSSCHUTZ (AS 2)
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten hat. Ein großes, aktuelles Aufgabenfeld in der Betriebssicherheitsverordnung sind Gefährdungsbeurteilungen. Die Gesundheit der BA- und Jobcenter-Beschäftigten kann u.a. durch optimal gestaltete Arbeitsbedingungen positiv beeinflusst werden. Eine Änderung im Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen auch unter dem Aspekt der psychischen Belastung bei der Arbeit zu erstellen.
Der Schwerpunkt in diesem Seminar liegt auf der Fortsetzung der konkreten Umsetzung einzelner Punkte in der jeweiligen Dienststelle. Unter Beachtung der betrieblichen Situation werden praktische Handlungsansätze für Interessenvertretungen erarbeitet, wie aktuelle Anforderungen effektiv, rechtsicher und dienststellengerecht zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen genutzt werden können
Themen
- Fortsetzung Handlungsoptionen der Arbeitsstättenverordnung
- Fokussierte Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
- Rahmenkonzept BA zu Gefährdungsbeurteilungen
- Beseitigung präventiv erkannter Gefährdungen
- Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.