TAGESSCHULUNG FÜR BETRIEBSRÄTE DES BAUHAUPTGEWERBES - AUFTAKT TARIFRUNDE 2020

Betriebsräte sind in der täglichen Betriebsratsarbeit auf vielfältige Art mit den für sie gültigen Tarifverträgen konfrontiert. Gleichzeitig werden über Tarifverträge betriebliche strategische Planungsprozesse beeinflusst. Damit werden sowohl die Überwachungsfunktion als auch das Informationsrecht des Betriebsrats tangiert. Folgerichtig ist die Frage zu erörtern, welche tarifliche Regelungen benötigt die Praxis, um den zukünftigen Bedarf an qualifizierten, motivierten, den sich ändernden Anforderungen gerecht werdenden Fachkräften zu sichern.

Themen

  • Die Bedeutung der Tarifverträge für die Betriebe (Konkurrenzsituation) und die Beschäftigten (Mindeststandart)
  • Das Verbot für Betriebsräte Regelungen zu treffen, die üblicher Weise in Tarifverträgen geregelt sind (Tarifvorbehalt)
  • Die Überwachungsfunktion des Betriebsrats über die Umsetzung insbesondere der Lohn-/Gehaltsregelung
  • Unterscheidung von Tariflohn und Mindestlohn
  • Die Bedeutung des Mindestlohns für die Branche BHG
  • Die Wirkung von Tarifregelungen auf die Motivation von Beschäftigten und die Personalplanung (Informationsrecht)
  • Praxisgerechte Tarifregelungen, die in der Tarifrunde 2020 kurzfristig zur Bedarfsverbesserung der Beschäftigtensituation führen könnten

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG BAU durch.

 

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