Statusmeldung

Dieses Seminar fand bereits am 2019-05-16 statt, Sie können aber unten Ihr Interesse an einem möglichen neuen Termin bekunden!

DIE NEUE EU DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG: BEDEUTUNG FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DER INDUSTRIE

Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist in den Unternehmen in Deutschland ein neues Datenschutzrecht anzuwenden, die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem außerdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Änderungen ergeben sich daraus für den Arbeitnehmerdatenschutz? Was bedeutet dies für die Arbeitsweise von Arbeitnehmervertretungen bei der Verhandlung von Vereinbarungen mit datenschutzrechtlichen Regelungen?

Ziel

Bei diesem Tagesseminar handelt es sich um eine kompakte Darstellung der neuen Rechtslage. Die Teilnehmenden lernen, die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen der EU DSGVO sowie des neuen BDSG kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen erläutert.

Themen

  • Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz
  • Grundprinzipien der DSGVO
    • Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt
    • Datensparsamkeit
    • Zweckbindung
    • Bußgelder
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • DSGVO und Arbeitnehmerdatenschutz
  • Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
  • Regelungsmodelle Rahmen- und Einzelvereinbarungen
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

Seminarnummer
D12-199570-175
Termin
16.05.2019
Seminarort
Wegberg-Kipshoven - Hotel-Restaurant Esser
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
Seminarkostenpauschale 225,- Euro (USt. frei) zzgl. Verpflegung ca. 48,- Euro (zzgl. USt.)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Bildungsregion
Mönchengladbach
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Petra Patten
Teamassistentin
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