„GELD ODER ZEIT?“ – DAS IST EINE FRAGE.

Der Manteltarifvertrag (MTV) für die Metall- und Elektroindustrie NRW vom 8.November 2019

Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie NRW von 2019 bietet neue Optionen und ein großes Stück mehr an Selbstbestimmung. Zusammengefasst ist das im aktuellen Manteltarifvertrag.

Zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrates gehört es nach § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG, die zugunsten von Arbeitnehmern und Arbeitsnehmerinnen geltenden Tarifverträge zu überwachen. Weil Tarifverträge aber immer komplexer und auch komplizierter werden, ist eine „Lesehilfe“ für die Bestimmungen der wichtigsten Tarifverträge sicher sehr hilfreich.

Am Beispiel des „Manteltarifvertrags (MTV) für die Metall- und Elektroindustrie NRW“ wollen wir eine konkrete Anleitung zum Umgang mit den dort niedergelegten geltenden Bestimmungen geben und gleichzeitig auch die Durchsetzungsstrategien der betrieblichen Interessenvertretung sondieren.

Themen

  • Wie entstehen eigentlich Tarifverträge?
  • Darstellung und Analyse des Manteltarifvertrags (MTV)
  • Umsetzung von tarifvertraglichen Regelungen in Betriebsvereinbarungen
  • Welche Durchsetzungsstrategien muss man als Betriebsrat kennen und nutzen?

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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