RENTENSYSTEMATIK, FLEXI-RENTEN-GESETZ UND TARIFVERTRAGLICHE REGELUNGEN – WAS DIE BETRIEBLICHE INTERESSENVERTRETUNG WISSEN MUSS

Mit dem Flexi-Renten-Gesetz vom 01. Juli 2017 bietet die Rentenkasse Menschen ab 50 Jahren die Möglichkeit, Abschläge bei einem vorgezogenen Renteneintritt zu reduzieren oder die Rente zu erhöhen.

Dies kann sicher auch für die Kolleginnen und Kollegen in Handwerksbetrieben eine Möglichkeit bieten, aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Und die betrieblichen Interessenvertretungen sollten in diesen Fragen Auskunft geben können, was zu beachten ist, wie die notwendigen Verfahren und Anträge aussehen usw.

Die gesetzlichen Regelungen können darüber hinaus durch tarifliche Vereinbarungen ergänzt werden. So gibt es schon Erfahrungen aus dem „Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlägen des Tischlerhandwerks“. Auch im Schlosserhandwerk wurde bei der letzten Tarifverhandlung abgesprochen, einen Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlägen zu vereinbaren. Dieser Tarifvertrag soll ab dem 01. Januar 2021 zur Anwendung kommen.
Die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen gehört nach § 80 Abs.1, Satz 1 BetrVG zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats.

Die Teilnehmer*innen des Seminares sollen daher grundlegende Informationen zu diesem Themenspektrum erhalten, um ihre Kolleg*innen im Betrieb richtig informieren zu können.

Themen

  • Kurzabriss Rentensystematik und die Bedeutung für die Betriebsratsarbeit
  • Gesetzliche Regelungen zur Einzahlung freiwilliger Zusatzbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung
  • Was muss steuerlich beachtet werden?
  • Welche Möglichkeiten bieten Tarifverträge - am Beispiel des “Tarifvertrags zum Ausgleich von Rentenabschlägen”
  • Umsetzung in die betriebliche Praxis

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit der IG Metall durch.

 

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