MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG UND DIE EINIGUNGSSTELLE ALS ORGAN DER BETRIEBSVERFASSUNG
Die stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind im § 87 BetrVG geregelt.
Mit diesen werden wir uns in der nächsten Mittwoch-Schulung schwerpunktmäßig beschäftigen.
Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Konfliktregelungsmechanismen angewendet werden, sollte es in Mitbestimmungsfragen nicht zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen.
Themen
- Welches sind die maßgeblichen Mitbestimmungsrechte?
- Grenzen der Mitbestimmung
- Wege der Durchsetzung der Mitbestimmung
- Einigungsstelle als betriebsverfassungsrechtliches Konfliktregelungsinstrument
- Wie funktioniert das Verfahren?
- Was muss beachtet werden?
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