MITBESTIMMUNG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG UND DIE EINIGUNGSSTELLE ALS ORGAN DER BETRIEBSVERFASSUNG

Die stärksten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sind im § 87 BetrVG geregelt.

Mit diesen werden wir uns in der nächsten Mittwoch-Schulung schwerpunktmäßig beschäftigen.

Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Konfliktregelungsmechanismen angewendet werden, sollte es in Mitbestimmungsfragen nicht zur Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommen.

Themen

  • Welches sind die maßgeblichen Mitbestimmungsrechte?
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Wege der Durchsetzung der Mitbestimmung
  • Einigungsstelle als betriebsverfassungsrechtliches Konfliktregelungsinstrument
    • Wie funktioniert das Verfahren?
    • Was muss beachtet werden?

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