
DIENST- UND SCHICHTPLANUNG NACH DEM BAT-KF MITBESTIMMEN
Entlang der unterschiedlichen Arbeitsorganisationen entwickeln sich vielfältige Anforderungen an Arbeitszeitmodelle, da gerade in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ein Rund-um-die-Uhr- Betrieb gewährleistet sein muss. Das Seminar vermittelt notwendiges Wissen zur Überwachung des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags in kirchlicher Fassung (BAT-KF). Wir spannen den Bogen von den allgemeinen Unterrichtungs- und Beratungsrechten aus dem MVG über die oft sehr besonderen Bestimmungen im BAT-KF zu den vielfältigen Möglichkeiten der Einzelfallmitbestimmung und der Dienstvereinbarung.
Themen
- Arbeitszeitregelungen in den Grenzen von GewO §106 (billiges Ermessen), des Gesundheitsschutzes, der ArbZG und der Arbeitsverträge nach BAT-KF
- Beteiligung bei Beginn und Ende der Schichten, Pausen, Mehrarbeit und Erstellung der Dienstpläne
- Individuelle Arbeitszeitgestaltung, Verteilung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder BAT-KF
- Beteiligung im Einzelfall
- Eckpunkte Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
D3-195309-119
Termin
04.02.2019 bis 06.02.2019
Seminarort
Hattingen - DGB Bildungszentrum Hattingen
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
599 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 335 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Mitarbeitervertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 19 (3) MVG
§ 179 (4) SGB IX
Fachbereich
FB 03 Gesundheit, Soziales, Kirchen
Status
Abgelaufen
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