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BetrVG: UMSETZUNG DER ENERGIESPARVERORDNUNG – ABER NICHT OHNE BETRIEBSRAT

Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung (Online-Seminar)

Mit der Verabschiedung der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV ) hat die Bundesregierung den Weg zur Reduzierung des bundesweiten Energieverbrauchs beschlossen. Verschiedene Anpassungen der Arbeitsumwelt werden gesetzlich vorgeschrieben und berühren wesentliche Beteiligungsrechte der Betriebsräte. Unter anderem, wenn der Arbeitgeber z. B. Verhaltensregeln zum Energiesparen einführen möchte. Für eine kompetente, prozessbegleitende Mitbestimmung in dem Betrieb, informieren wir in diesem Seminar über Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte sowie mögliche Strategien im Umgang mit den neuen Herausforderungen – damit der Betriebsrat die Umsetzung der Verordnung im Betrieb von Anfang an im Sinne der Beschäftigten mitgestalten kann.

Themen

  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung
  • Mögliche Auswirkungen auf weitere bestehende Regelungen
  • Weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Hier finden Sie alle Termine zu diesem Seminarthema

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-221892-140
Termin
10.11.2022
Seminarort
- Online-Seminar
Übernachtung
Nein
Teilnahmegebühr
340.00 Euro (USt-frei)
Zielgruppen
Betriebsräte
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Bereits ausgebucht

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ANSPRECHPARTNER*IN
Romy Gröne
Teamassistentin
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