ARBEITSRECHT (AR 2): GRUNDLAGEN VERTIEFEN UND RECHTE DURCHSETZEN

Ergänzend zum Seminar „Arbeitsrecht (AR 1)“ erwirbst du in diesem Seminar weitere Grundkenntnisse zum Schutz des Arbeitnehmenden sowie Grundkenntnisse zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche durch Beteiligungsrechte und Überwachungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung. Der Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht ist im Rahmen des Seminarablaufs vorgesehen.

Ziel

Das Seminar vermittelt dir erforderliches Grundlagenwissen des Arbeitsrechts zum Schutz des Arbeitnehmenden sowie zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche durch die gesetzliche Interessenvertretung.

Themen

  • Grundprinzip des Arbeitsrechts: Schutz des Arbeitnehmenden
  • Tarifvertragsrecht im Überblick
  • Arbeitszeitrecht im Überblick
  • Jugendarbeitsschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Arbeitsgerichtsbarkeit

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Seminarnummer
D3-266729-120
Termin
22.06.2026 bis 26.06.2026
Seminarort
Münster - Stadthotel Münster
Übernachtung
Ja
Teilnahmegebühr
1349 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 1255 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Zielgruppen
Betriebsräte
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitarbeitendenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
Schwerbehindertenvertretungen
Status
Noch wenige Plätze vorhanden

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ANSPRECHPARTNER*IN
Julian Rusert
Teamassistent
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