WEGFALL DER SONDERREGELUNG "SERVICE" ZUM TV AWO NRW
Die bestehenden Anwendungsvereinbarungen für Servicedienste, die „Anlage 1 – Sonderregelungen für Beschäftigte im Servicebereich“ zum Tarifvertrag AWO NRW läuft zum 01.07.2026 aus. Dies wurde in der Tarifeinigung vom 31. März 2026 vereinbart. Schon erfolgte Umgruppierungen vor dem 1. Juli 2026 bleiben trotz bestehender Anwendungsvereinbarungen davon unberührt.
Jetzt geht es darum, die Mitarbeitenden richtig einzugruppieren sowie die Stufenzuordnung und -laufzeit zu überprüfen.
In diesem Seminar erfährst du die Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der Anwendung des Eingruppierungsrechts
Themen
- Überprüfung der Eingruppierungen
- Überprüfung der Stufenzuordnung
Zielgruppe:
AWO Betriebsräte und SBV, in deren Einrichtungen die Sonderregelung „Service“ angewendet wird
Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.
Du findest deine gemerkten Seiten unter dem Menüpunkt "Service » Merkzettel".
