HANDLUNGSFELDER DES SCHWERBEHINDERTENRECHTS

für Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte im Jobcenter

Prävention ist eine originäre Aufgabe der Schwerbehindertenvertretungen und zählt für Personalräte zu den Angelegenheiten der uneingeschränkten Mitbestimmung. Die Teilnehmenden erwerben die erforderlichen Kenntnisse, um unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Jobcenter präventive Maßnahmen umzusetzen sowie die Arbeitsumstände für Beschäftigte mit Einschränkungen zu erleichtern. Dieses Seminar vermittelt den Interessenvertretungen aktuelles arbeitsrechtliches Fachwissen und ermöglicht es ihnen, Lösungsansätze für den Dienstalltag zu erarbeiten.

Themen

  • Aktuelle Rechtsprechung
    • Teilnahmepflichten der SBV
    • Einladepflichten
  • Strategien für die Freistellung der SBV
  • Kurzüberblick: Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Krankengeldbezug
    • Aussteuerung
    • Nahtlosigkeitsregelung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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