Seminare für Personalratsvorsitzende

Fit für die Geschäftsführung des Personalrats!

Unsere Seminar-Angebote in Kooperation mit ver.di für Personalratsvorsitzende

In Kooperation mit ver.di bieten wir für Personalratsvorsitzende und ihre Stellvertreter*innen Fortbildungen an. Unser Ziel sind starke Vorsitzende für effektive Arbeit des Gremiums im Interesse der Beschäftigten. Viele Aufgaben der Vorsitzenden des Personalrats, ihrer 5 Stellvertreter*innen und der freigestellten Personalratsmitglieder sind nicht in Paragraphen beschrieben. Sie müssen motivieren, führen, strategisch planen und erfolgreich verhandeln können. Wir wollen Sie als Vorsitzende*n des Personalrats, als Stellvertreter*in oder freigestelltes Personalratsmitglied mit unseren Seminaren unterstützen: Führungsqualitäten zu entwickeln oder zu verbessern, bei den Dienststellenleitungen ernst genommen zu werden und bei alldem kollegial bei den Beschäftigten verankert zu bleiben.

Seminare für Vorsitzende in Kooperation mit ver.di

 
Seminare für Vorsitzende

Rund um die Arbeit der Personalratsvorsitzenden

Es gibt keinen Personalrat ohne Vorsitzende*n. Der/die Vorsitzende vertritt das Gremium nach außen, muss sich aber gleichzeitig an die vom Gremium gefassten Beschlüsse halten. Als Personalratsvorsitzende*r sind Sie also "Erste*r unter Gleichen". Sie erstellen die Tagesordnung des Personalrates - diese ist allerdings vorläufig bis die Mehrheit des Gremiums per Beschlussfassung in der Personalratssitzung aus dem Entwurf eine Tagesordnung gemacht hat.

In der Praxis ist das Ehrenamt des/der Vorsitzenden überaus verantwortungsvoll und häufig auch belastend. Auf unseren Seminaren vermitteln erfahrene Referent*innen das rechtlich erforderliche Wissen für Ihre Tätigkeit als Personalratsvorsitzende*r immer mit engem Bezug auf Beispiele guter Praxis und in Kenntnis des Alltags von Personalratsvorsitzenden.

Die Rechte der Personalratsvorsitzenden sind für die Vorsitzenden im Bereich des BPersVG und des LPVG NRW recht ähnlich. Wir unterscheiden im Unterschied zu den Grundlagenseminaren für Personalräte daher in unseren Vorsitzendenseminaren nicht nach Vertretungen der Beschäftigten des Bundes und des Landes.

Ob juristisches Fachwissen, Kommunikations- und Leitungskompetenz oder Methodentraining – diese Seminare in Kooperation mit ver.di machen Sie fit für die Leitungsaufgaben in der Interessenvertretung. In unseren Seminaren treffen Sie Kolleginnen und Kollegen in gleicher Funktion. Dadurch haben Sie Gelegenheit, an den Erfahrungen anderer teilzuhaben.

Unsere Referent*innen kommen aus der Praxis. Sie verstehen es, eine produktive und kollegiale Seminaratmosphäre zu schaffen. Jedes der Seminare für Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des Personalrats kann separat gebucht werden – die einzelnen Seminare bauen nicht aufeinander auf.

Jede unserer Schulungen für Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des Personalrats lässt sich hervorragend mit Seminaren aus dem Gesamtprogramm zu noch mehr Wissen kombinieren.

Wir helfen Ihnen weiter bei allen Fragen rund um die Freistellung für den Seminarbesuch und die Kostenübernahme. Die rechtlichen Regelungen dafür unterscheiden sich je nachdem, ob Ihr Gremium in den Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) fällt, also Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt oder ob Ihr Gremium Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes vertritt, also in den Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) fällt.  

Für Personalräte im allgemeinen wie für Personalratsvorsitzende, die an Schulungsveranstaltungen teilnehmen wollen, gelten die Regelungen des Paragrafen § 42 Abs. 5 LPVG NW über erforderliche Schulungen.  "Herr des Verfahrens" ist der Personalrat als Gremium. Das Gremium und nicht das einzelne Mitglied entscheidet darüber, wer wann zu welcher Schulung fahren soll. Dabei berücksichtigt es die Belange des/der Betroffenen, ist aber nicht an seine/ihre Wünsche gebunden.

Das für die Seminarteilnahme freigestellte Personalratsmitglied behält während dieser Zeit seinen Anspruch auf Fortzahlung seiner Bezüge und die Dienststelle hat die Kosten, die infolge der Teilnahme an der Schulung entstehen, gem. § 40 Abs. 1 LPVG NW zu übernehmen.

Sämtliche Einzelheiten zum Freistellungsverfahren, zur Kostenübernahme, dem Unterschied zwischen erforderlichen, personen- und anlassbezogenen Freistellungen sowie die relevanten Gerichtsurteile dazu finden Sie in unserem Freistellungsratgeber.

Im Unterschied dazu wird im Geltungsbereich des BPersVG zwischen "erforderlichen" Schulungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG und  "geeigneten" Schulungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 7 BPersVG unterschieden. Für erforderliche Schulungen sind Mitglieder des Personalrates unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen.

Beide Varianten sind in unserem Freistellungsratgeber für Personalräte genau beschrieben - sowohl das Auswahlverfahren als auch der Entsendebeschluss. Der Begriff der Erforderlichkeit wird definiert und die Frage geklärt, was bei Mischveranstaltungen zu beachten ist oder ob es besondere Bestimmungen für freigestellte Personalratsmitglieder - häufig sind das die Vorsitzenden - gibt und unter welchen Bedingungen Ersatzmitglieder an Schulungen teilnehmen können.

Claudia Orlandini
Bildungsreferentin
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