Seminare Datenschutz

Datenschutz-Seminare für Betriebs- und Personalräte, die SBV und weitere Interessenvertretungen

Das Thema Datenschutz für Personalräte, Betriebsräte und andere Interessenvertreter*innen ist zentraler Bestandteil unserer Reihe "von profis für profis", in der wir mit den Expert*innen der Technologieberatungsstelle des DGB zusammenarbeiten. Für einzelne Zielgruppen und mit unserem "Thementag Kontrolle und Überwachung" bieten wir das Thema zudem in Kooperation mit der Gewerkschaft ver.di an.

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von profis für profis
 
 
Thementag

Warum der Datenschutz für Interessenvertreter*innen immer wichtiger wird

Alltäglicher Umgang mit sensiblen Daten

Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute der Schwerbehinderten und Mitarbeitervertreter*innen kontrollieren einerseits den Arbeitgeber bezogen auf den Schutz der Daten der Beschäftigten, andererseits verarbeiten sie selbst in großem Maße Beschäftigtendaten. Von Bewerbungen über Gehaltslisten bis hin zu Kündigungsvorlagen sind sie in der tagtäglichen Arbeit nahezu ständig mit personenbezogenen Daten konfrontiert. Das Betriebsverfassungsgesetz bietet die Rechtsgrundlagen für die Offenlegung personenbezogener Daten. Der Umgang mit sensiblen Daten ist durch das Bundes- bzw das Landesdatenschutzgesetz geregelt. Seit dem Mai 2018 muss zudem die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO angewendet werden. In Kraft ist sie -  damals wenig beachtet - bereits seit 2016. Unsere Seminare zur Datenschutz-Grundverordnung schaffen Sicherheit.

Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten und Gefahren

Digitale Zeiterfassung, digitale Personalentwicklung, digitale Personalakten, zunehmende Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten neuer IT-Systeme und Home Office - die Schlagworte beschreiben Entwicklungen, die durch Interessenvertretungen mitgestaltet werden müssen, damit sie Arbeit erleichtern ohne zur Gefahr für Beschäftigte zu werden. Gleichzeitig müssen Betriebs- und Personalräte, SBV und JAV-Mitglieder sich durch eine fundierte Kenntniss der rechtlichen Rahmenbedingungen selbst absichern.

Verstoß gegen den Datenschutz als Kündigungsgrund für einen Betriebsrat

Ein Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg vom 25.03. 2022 (7 Sa 63/21) hat nun in aller Klarheit deutlich gemacht, welche Bedeutung der Datenschutz gerade für Betriebsräte (in diesem Fall, grundsätzlich natürlich auch für Personalräte und weitere Interessenvertreter*innen) hat. Das LAG hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz rechtmäßig war.

Das Betriebsratsmitglied hatte Akten aus einem früheren Prozess veröffentlicht, die auch Gesundheitsdaten anderer Beschäftigter enthielten und damit nach Ansicht des Gerichts "rechtswidrig und schuldhaft" Persönlichkeitsrechte der namentlich beannten Personen verletzt.

Unsere Thementage

Unser Thementag Kontrolle und Überwachung behandelt die wachsende Zahl technischer Möglichkeiten, das Verhalten der Beschäftigten zu überwachen und zu kontrollieren und welche Aufgaben und Rechte Interessenvertretungen in diesem Zusammenhang haben.

 

Freistellung für Mitglieder im Betriebsrat oder Personalrat zum Seminar-Thema Datenschutz

Aufgrund der Auswirkungen der Neuerungen im Datenschutzrecht durch die Datenschutz-Grundverordnung bzw. das neue Datenschutzgesetz NRW auf die unterschiedlichen Interessenvertreter*innen fallen unsere Seminare zum Datenschutz unter die Freistellungsparagrafen § 37 (6) BetrVG (für Betriebsräte), § 42 (5) LPVG (für Personalräte im Geltungsbereich des LPVG), § 16 MAVO (für Mitarbeitervertreter*innen im Bereich der Katholischen Kirche), § 19 (3) MVG (für Mitarbeitervertreter*innen im Bereich der Evangelischen Kirche), § 54 (1) BPersVG (für Personalräte im Geltungsbereich des BPersVG), § 179 (4) SGB IX (für Vertrauensleute der Schwerbehinderten).

Umfassende Auskunft über Anspruchsberechtigte und die Durchsetzung dieser Ansprüche für die einzelnen Gruppen von Interessenvertreter*innen gibt unser Freistellungsratgeber.

Einige Themen rund um den Datenschutz

Jedes Seminar zum Datenschutz gibt gezielt Antworten auf die vielen Fragen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung, einschließlich der verbesserten Möglichkeiten von Betriebs- und Personalrät*innen über die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz zu wachen. Wir bieten ein update für Mitglieder von Interessenvertretungen mit Vorwissen - aber auch das passende Grundlagenseminar für Personalräte und Betriebsräte ohne bisherigen Seminarbesuch oder Fachwissen zur DSGVO.

  • Der schlagkräftige IT-Ausschuss
  • Datenschutz im Büro der Interessenvertretung
  • Das neue Datenschutzrecht für Betriebsräte
  • Workshop EDV-Vereinbarungen
  • Das neue Datenschutzrecht – was müssen Personalräte wissen?
  • Update Datenschutzrecht – Beschäftigtendatenschutz gestalten 
  • Die EDV-Rahmenvereinbarung der Zukunft
  • Microsoft Office 365 und Co. – Moderne IT-Strukturen mitbestimmen 
  • Die digitale Personalakte – Datenschutz vor Prozessoptimierung und Aufwand!
  • Personal 4.0 mit SAP SuccessFactors oder Workday HCM 
  • Gut gerüstet für die Digitalisierung? Der TBS Basis-Check in der Praxis
  • Was bedeutet das Datenschutzrecht für bestehende Betriebsvereinbarungen?
  • Was darf dazu in Betriebsvereinbarungen geregelt werden?
  • Welche Schutzrechte sind im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben?
  • Zu welchem Zweck dürfen welche Daten wann und wo abgelegt werden?
  • Wie sind Daten zu sichern?
  • Wer hat Zugriffsrechte?
  • Wann müssen Daten vernichtet werden?
  • Wer kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzes im Betriebsrats-, Personalrats- und MAV-Büro?
  • Bin ich als Betriebsrät*in, Personalrät*in oder Mitarbeitervertreter*in nun ein*e Verantwortlich*e nach DSGVO?
  • Hafte ich als Verantwortlich*er?

Die praxisnahe und anwendungsorientierte Vermittlung relevanter und vor allem aktueller Inhalte steht bei jedem Seminar zum Datenschutz im Mittelpunkt. Doch natürlich ist als Rüstzeug auch ein theoretisches Verständnis nötig. Wir arbeiten dabei mit abwechslungsreichen Methoden der Erwachsenenbildung, die genügend Raum für Fragen lassen. Damit „Beispiele guter Praxis“ leichter umzusetzen sind, erarbeiten wir Checklisten und Handreichungen zur betrieblichen Gestaltung.

Unsere Seminare zum Datenschutz-Recht im Rahmen unseres Programms "von profis für profis" führen die Expert*innen der Technologieberatungsstelle NRW durch. Sie sind nahezu täglich in den Betrieben und Dienststellen unterwegs und stehen Interessenvertretungen bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit zur Seite - mit Sachverstand und praxisnahen Tipps. Sie sind also mit den aktuellen Herausforderungen bei der Arbeit von Betriebsräte und Personalräte vertraut. So werden ihr unbestrittenes Fachwissen und das Erfahrungswissen der betrieblichen Praxis optimal miteinander verbunden. Dadurch fließen in die Seminarangebote die geballten Erfahrungen der TBS NRW aus über 300 Beratungen pro Jahr mit ein.

 

ANSPRECHPARTNER

Jan Christoph Gail
Bildungsreferent
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