WEIHNACHTSFEIER, ARBEITSRECHTLICH BETRACHTET

Jahresend- oder Weihnachtsfeiern in Betrieben und Dienststellen sollen das Betriebsklima verbessern und den Zusammenhalt der Belegschaft stärken. Die Aussicht auf die Feierlichkeit versetzt die meisten Arbeitnehmer*innen in freudige Erwartung, aber nicht alle. Und auch diejenigen, die sich darauf freuen, haben manchmal Klärungsbedarf: Zählt eine Betriebsfeier arbeitsrechtlich zur Arbeitszeit? Bin ich verpflichtet, daran teilzunehmen? Und welche Konsequenzen kann ein Fehlverhalten auf der Feier haben? Unsere Juristin bringt Licht ins weihnachtliche Dunkel.
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2024 geht es wieder los: In Hunderten von Dienststellen und Betrieben wird gewählt. Nicht nur die Beschäftigten des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW wählen ihre Personalräte, sondern auch die Beschäftigten der Verwaltungen, Betriebe und Gerichte des Bundes. Personalratswahl ist allerdings nicht gleich Personalratswahl. Je nach gesetzlicher Grundlage – Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) oder Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) – gibt es für die Durchführung der Wahl formale Kriterien. Der Teufel steckt dabei im Detail.
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Unser Seminarprogramm mit und für ver.di NRW erscheint schlanker und aktueller denn je: In der Broschüre haben wir für Sie unsere Programminhalte zusammengestellt. Alle sonstigen Seminarinformationen wie Termine, Orte und Verfügbarkeit rufen Sie online per QR-Code oder per Link ab. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand, auch wenn sich unser Angebot unterjährig erweitert. Damit übernehmen wir auch Verantwortung für Nachhaltigkeit im Umgang mit Ressourcen.
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Mit dem jetzt online verfügbaren Profisprogramm 2024 setzen wir unsere erfolgreiche und langjährige Zusammenarbeit mit der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW fort. Diese Kooperation hat sich nachweislich bei der Unterstützung Ihrer Arbeit als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, der Mitarbeitervertretung oder der JAV, als Schwerbehindertenvertretung oder Mitglied im EDV-/IT-Ausschuss bewährt. Hoch motiviert sind wir dabei auch durch das hervorragende Ergebnis, das der TBS NRW für u.a. unser gemeinsames Programm "von profis für profis" bescheinigt wurde.
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Klar ist: Jedes Betriebsrats-Mitglied hat das Recht auf den Besuch von Schulungen, die Grundkenntnisse für die Arbeit als Betriebsrat bzw. Betriebsrätin vermitteln. Was alles unter den Begriff "Grundkenntnisse" fällt hat das Bundesarbeitsgericht längst festgestellt, nämlich Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts, Grundkenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung und des allgemeinen Arbeitsrechts. Aber bin ich als Mitglied des Betriebsrats zum Besuch von Grundlagenschulungen auch verpflichtet?
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