
UNSER FREISTELLUNGSRATGEBER
für Betriebs-/Personalräte, Mitarbeiter-/Schwerbehindertenvertretungen, JAV, Wahlvorstände, Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen
- Wann sind Schulungen erforderlich?
- In welchem Umfang stehen mir Freistellungsregelungen zu?
- Muss der Arbeitgeber bzw. die Dienststelle der Schulungsteilnahme zustimmen?
- Wie gehe ich bzw. wie geht das Gremium vor, wenn es Konflikte um die Freistellung gibt?
- Welche Risiken können bei der Inanspruchnahme von Bildungsveranstaltungen bestehen?
Antwort auf diese und hunderte anderer Fragen gibt es hier. Die Navigation in der linken Spalte führt Punkt für Punkt durch Regelungen für die verschiedenen betrieblichen Interessenvertretungen und zur Erläuterung einzelner Gesetze.
Wenn hier trotzdem die passende Antwort nicht zu finden ist, hilft unsere Kollegin Christine Rosenthal weiter.
Texte zum Bildungsurlaub: Autor bis Ende 2014 Rechtsanwalt Reinhold Mittag, ab 2015 Jurist Carsten Schuld. Alle weiteren Texte zusammengestellt von Rechtsanwalt Ingo Hamm, aktualisiert von Juristin Christine Rosenthal
In der Pandemie immer wichtiger: Unser Freistellungsratgeber Online-Seminare
Hier die Übersicht über alle Zielgruppen und Themen, für die wir Freistellungsinformationen liefern:
- Freistellung für Onlineseminare
- Bildungsurlaub
- Sonderurlaub
- Betriebsrat
- Personalrat
- JAV
- Mitarbeitervertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Wahlvorstand
- Dienststellen LPVG - Wahlvorstand für die Wahl der JAV - LPVG NW
- Dienststellen LPVG - Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - LPVG NW
- Dienststellen Wahlvorstand für die Wahl der JAV - BPersVG
- Dienststellen Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - BPersVG
- Privatwirtschaft Wahlvorstand für die Wahl der JAV
- Privatwirtschaft Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrat
- Wahlausschuss für die Wahl der MAV - Kath. Kirche
- Werkstattrat
- Werkstattrat
- Kurzarbeit und Seminarteilnahme
- Gut argumentiert: Betriebsräte
- Gut argumentiert: Personalräte
- Gut argumentiert: Online-Seminare
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