FREISTELLUNG FÜR DIE SCHULUNG VON MITARBEITERVERTRETUNGEN IN DER KATHOLISCHEN UND DER EVANGELISCHEN KIRCHE

Mitarbeitervertretungen sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Bei den beiden großen Kirchen gelten hier unterschiedliche Regelungen:

Inhalt:

Mitarbeitervertretung - Evang. Kirche
Mitarbeitervertretung - Kath. Kirche

Einen Überblick über unsere Angebote für Mitarbeitervertretungen finden Sie hier: Seminare und Wissenswertes für die MAV

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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