
6. MITARBEITERVERTRETUNGEN IN DER KATHOLISCHEN UND DER EVANGELISCHEN KIRCHE
Mitarbeitervertretungen sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Bei den beiden großen Kirchen gelten hier unterschiedliche Regelungen:
Inhalt:
6.1. Mitarbeitervertretung - Evang. Kirche
6.2. Mitarbeitervertretung - Kath. Kirche
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