Seminar MAV MItarbeitervertretung

MAV: Starke Interessenvertretung in kirchlichen Einrichtungen

Seminare für Mitarbeitervertretungen (MAV)

Als Mitglied einer Mitarbeitervertretung können Sie auf einer Vielzahl von Seminaren das Wissen erwerben, das Sie für Ihre Arbeit im Interesse der Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen benötigen: Von den Grundlagenseminaren MAV 1 -  MAV 4 über die Seminare BAT-KF 1 - 3, die notwendiges Wissen zur Überwachung des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags in kirchlicher Fassung (BAT-KF) vermitteln, bis zu Spezialseminaren zur Psychischen Belastung im kirchlichen Arbeitsumfeld oder Strategieentwicklung in Mitarbeitervertretungen. Unsere MAV-Seminare richten sich mehrheitlich an Mitarbeitervertreter*innen in Einrichtungen der Evangelischen Kirche.

Direkt zu allen Seminarangeboten rund um die MAV der Evangelischen Kirche:

 
Seminare MAV

Das Programm 2024/2025 für die MAV Evangelische Kirche

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Mitarbeitervertretungen in der Katholischen Kirche:

Bei Fragen zu unseren Seminaren für Mitarbeitervertretungen der Katholischen Kirche und der Caritas nach MAVO wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin Katrin Koch, » E-Mail

Die Systematik der MAV Schulungen NRW

Im Folgenden erläutern wir die Systematik der MAV-Seminare, gehen auf Freistellungsfragen ein und stellen Ihnen unseren Teamenden-Arbeitskreis für MAV-Schulungen vor.

Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Katrin Koch (Kontakt siehe unten).

Mehr Wissenswertes rund um die MAV

Betriebs- und Personalrat kennt jede*r - aber Mitarbeitervertretung (MAV)?

In der evangelischen und der katholischen Kirche gelten Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz nicht. Die betriebliche Mitbestimmung wird durch die ‚kircheneigenen‘ Bestimmungen "Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)"  für die Katholische Kirche und "Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)" für die Evangelische Kirche geregelt. Anerkannt ist in beiden Einrichtungen: Mitarbeitervertreter*innen brauchen für ihre Arbeit Kenntnisse gesetzlicher Regelungen, um ihre Arbeit sinnvoll leisten zu können. Eine zentrale Aufgabe der Mitarbeitervertretung besteht darin, auf die Einhaltung der arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Vorgaben zu achten. Mitarbeitervertreter*innen fördern den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrer Einrichtung und übernehmen wichtige Aufgaben bei Themen Integration und Inklusion. Diese Kenntnisse müssen sie sich auf entsprechenden Schulungen aneignen, für die sie von der Arbeit freigestellt werden können. 

In unseren Seminaren zeigen wir, dass die Mitarbeitervertretung starke Handlungsmöglichkeiten zur Vertretung der Mitarbeiter*innen besitzt. MAV-Arbeit sorgt für bessere Information und hilft die Arbeitsbedingungen in kirchlichen Dienststellen besser zu machen. Wir vermitteln die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse umd Sie als MAV fit zu machen für Ihre Aufgaben als Mitarbeitervertretung.

Die Mitglieder der Mitarbeitervertretungen haben als betriebliche Interessenvertretungen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen, die Wissen vermitteln, das für die Arbeit der MAV erforderlich ist. Die Regelungen für die Freistellungen unterliegen dem kirchlichen Arbeitsrecht und sind damit für die beiden großen Kirchen unterschiedlich.

Unser Freistellungsratgeber schafft für die Mitarbeitervertreter*innen beider Kirchen Klarheit darüber, welche Schulungen unter welchen Voraussetzungen besucht werden können.

Unsere MAV-Seminare werden vom Teamenden-Arbeitskreis "Kirche" beim DGB-Bildungswerk NRW durchgeführt. Hier haben sich einige Teamende zusammengefunden, um gemeinsam Seminare zu konzipieren, nachzubereiten und zu verbessern. Die Mitglieder sind aktive und ehemalige MAV-Mitglieder aus Dienststellen der evang. Kirche und ihrer Diakonie.

Weiterführende Informationen von unserem Teamendenarbeitskreis „Kirche“ und Aktuelles zum (kirchlichen) Arbeitsrecht finden Sie im MAV-Blog.

ANSPRECHPARTNERIN

Katrin Koch
Bildungsreferentin
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