Seminare Personalrat

Seminare für Personalräte, Infos rund um die Personalratsarbeit

Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass Sie als Personalrätin oder Personalrat umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Egal ob Sie neugewählt oder schon länger im Amt sind. Auf unseren Grundlagenschulungen machen wir Sie fit für Ihre Aufgabe im Gremium - sowohl für die Interessenvertretung nach dem LPVG NRW (für Beschäftigte des Landes NRW) als auch nach dem BPersVG (für Beschäftigte des Bundes). Die Mehrheit der Seminare führen wir in Kooperation mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di durch. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.

Die Wahl der Personalrät*innen steht an: Schulungen für Wahlvorstände

Wahlvorstandsschulungen nach dem LPVG NRW

 
WVS LPVG: Präsenzseminare
 
WVS LPVG: Onlineseminare

Wahlvorstandsschulungen nach dem BPersVG

 
WVS BPersVG: Präsenzseminare
 
WVS BPersVG: Onlineseminare

 
WVS: Arbeitsagentur/Jobcenter

Dein Recht als Wahlvorstand für die Wahlen nach LPVG NRW!

Unsere Juristin Christine Rosenthal erklärt euch eure Rechte als Mitglied des Wahlvorstandes.

 

Unsere Spezialseiten für die Wahlen des Betriebsrats und des Personalrats

Alle Seminare für Personalrät*innen in Kooperation mit ver.di im Überblick

 
Seminare zum LPVG
 
Seminare BPersVG
 
Seminare Vorsitzende
 
Arbeitsagentur + Jobcenter

Neu gewählt? Unsere Einstiegsseminare für alle neu oder wiedergewählten Personalrät*innen

Wir gratulieren herzlich allen neu- und wiedergewählten Personalrät*innen! Damit Sie Ihre verantwortungsvolle Aufgabe im Interesse der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wahrnehmen können, haben Sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Besuch einer erforderlichen Schulung. Wie das genau läuft, erfahren Sie unten unter der Überschrift "Freistellung für die Schulung von Personalräten".

Hier erzählt Leif Dryden, Personalrat und Bildungsreferent, warum er die Grundlagenseminare für Personalrät*innen teamt:

Für einen guten Start: Die Grundlagenseminare für Personalräte

Orientierung über die relevanten Seminartypen

Das LPVG NRW oder das "Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein Westfalen"

... regelt in 114 Paragrafen die Rechte und Pflichten der Personalräte der Beschäftigten der Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Noch genauer bestimmt es § 1 Abs.2 des LPVG NRW:

Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit nicht im Zehnten Kapitel etwas anderes bestimmt ist, die Behörden, Einrichtungen und Betriebe des Landes sowie die Kunsthochschulen des Landes, die Schulen und die Gerichte; bei den Gemeinden, den Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bilden die Verwaltungen, die Eigenbetriebe und die Schulen gemeinsam eine Dienststelle.

Landespersonalvertretungsgesetze gibt es in jedem Bundesland und unterscheiden sich teilweise deutlich. Alle Ausführungen auf dieser Seite beziehen sich auf die in Nordhrein-Westfalen gültigen Regelungen.

Das BPersVG oder das "Bundespersonalvertretungsgesetz"

... regelt in den 124 Paragrafen des Teil 1 die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im Bundesdienst. Das sind:

... die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Betriebsverwaltungen.

Unsere Angebote zu einzelnen Tarifverträgen

Ihr Basiswissen für die kompetente und rechtssichere Vertretung der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen in NRW (VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)

Erlangen Sie als Betriebs- bzw. Personalrät*in Handlungssicherheit im Umgang mit Eingruppierungsfragen nach dem TVÖD NRW

Anhand von konkreten Fallbeispielen aus der Praxis werden Sie in die Lage versetzt, die systematische Vorgehensweise zur Überprüfung der Eingruppierung anhand von Arbeitsvorgängen anzuwenden.

Ihr Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TV-L in der betrieblichen Praxis

Die grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen im Bereich TV-L unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung

Speziell für Personalrät*innen der Bundesagentur für Arbeit

Grundkenntnisse über die tarifvertraglichen Regelungen des TV-BA auf dem aktuellen Stand des vereinbarten 24. Änderungstarifvertrages (ÄTV)

Die nächsten turnusmäßigen Wahlvorstandsschulungen finden 2023/24 statt. In der Zwischenzeit unterbreiten wir Ihnen bei Bedarf gern ein Angebot für die Schulung des Wahlvorstandes

Hier geht es zu unserer Seite für Informationen rund um das Thema Wahlvorstandsschulungen.

Sie haben Fragen zu unseren Seminaren in Kooperation mit der TBS NRW? Unser Kollege Jan-Christoph Gail hilft Ihnen gern per Mail oder Telefon 0211 17523-194 weiter.

Was Personalräte wissen wollen – wir beantworten alle wichtigen Fragen

Personalräte sind einseitige Interessenvertretungen der Beschäftigten. Sie sichern die betrieblichen, sozialen und demokratischen Rechte der Beschäftigten durch ihre Beteiligungsrechte. Diese reichen von der Information über Anhörungen und Mitwirkung bis hin zur Mitbestimmung. Manche Maßnahmen sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Personalräte durchführbar.
Das Direktionsrecht der Arbeitgeber wird dadurch eingeschränkt. Personalräte sorgen dafür, dass die Belange der Beschäftigten nicht unter die Räder kommen. Personalräte schützen die zugunsten der Beschäftigten bestehenden Normen in der Dienststelle, sie überwachen deren Einhaltung und gestalten die betrieblichen Arbeitsabläufe durch ihre Initiativrechte.
In Dienststellen kann alles passieren, aber nichts ohne Personalräte!

Personalratsfähig sind alle Dienststellen, in denen mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigt werden.
„Dienststelle“ umfasst Verwaltungen, Eigenbetriebe, Krankenhäuser, Stiftungen, Gemeinden, Hochschulen, Schulen, Gerichte, Anstalten öffentlichen Rechts.
Entscheidend ist, dass die Dienststellenleitung selbständig personelle, soziale, organisatorische und innerdienstliche Angelegenheiten entscheiden kann und damit die Personalräte beteiligen muss. Dies gilt auch, wenn dabei Weisungen übergeordneter Stellen beachtet werden müssen.
Dienststellen können auch in allen mehrstufigen Verwaltungsorganisationen bestehen.
Nebenstellen können zu selbständigen Dienststellen erklärt werden.

Der Personalrat als Gremium kann seine gesetzlichen Aufgaben nur sachgerecht und effektiv erfüllen, wenn bei allen seinen Mitgliedern ein Mindestmaß an Wissen über Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung vorhanden ist. Personalräte müssen geschult sein, denn sie haben eine Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Sie müssen gut informiert sein und ihre Handlungsmöglichkeiten kennen und praktisch umsetzen können. Der Gesetzgeber „gewährt“ nicht nur ein Recht auf Fortbildung. Erforderliche Schulungen sind auch eine Pflicht.

Der § 42 Abs. 5 LPVG NRW  für Beschäftigte im Geltungsbereich des LPVG bzwl. der § 46 Abs. 6 BPersVG für Beschäftigte im Geltungsbereich des BPersVG regeln das Recht der Mitglieder des Personalrates auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen - vom Dienst freigestellt und  bei Fortzahlung der Bezüge -  soweit  Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Was das genau heißt und was zu beachten ist, wird in unserem Freistellungsratgeber für Personalräte erläutert.

Unsere Einsteigerseminare sind das Seminar LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) bzw das Seminar BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1) Einführung und Überblick. Hier beraten wir Sie auch über weitere Fortbildungsmöglichkeiten und Ihr Recht auf Freistellung.

Wer an unseren Seminaren als gesetzliche Interessenvertretung teilnimmt darf zurecht erwarten, dass besonders effektiv gelernt wird und alle wollen direkt Verwendbares für die Praxis haben. Gleichzeitig soll Lernen erlebnisreich sein und die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln.
Wir erfüllen diese Ansprüche mit inhaltlicher, konzeptioneller und methodischer Professionalität.
Wir visualisieren konsequent was wir diskutieren. Wir aktivieren und schaffen positives Lernklima.
Wir referieren mit Input-Folien, erläutern diese und  lassen ausreichend Zeit für Diskussionen, Fragen und Bemerkungen und wir erarbeiten konstruktiv und in kleinen selbständigen Gruppen mit praktischen Fällen aus dem Arbeitsleben und aktueller Rechtsprechung. Unser roter Faden ist die Verbesserung Ihrer Handlungsfähigkeiten als Interessenvertretung der Beschäftigten. Bei uns lernen sie die rechtssichere Anwendung ihrer Beteiligungsrechte für die betriebliche Alltagspraxis.

Als Mitglied des Personalrats haben Sie einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich für Ihre Tätigkeit qualifizieren zu können. Dieser Anspruch ist unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob Sie die Interessen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes (Bereich des BPersVG) oder von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes NRW (Bereich des  LPVG NW) vertreten.

Im Anwendungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) haben Sie zudem zwei unterschiedliche Ansprüche auf bezahlte Freistellung: einen für "erforderliche" Schulungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG und einen für "geeignete" Schulungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 7 BPersVG.

Die Kosten für die erforderlichen Schulungen trägt der Dienstherr, die der geeigneten Schulungen gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Beide Arten von Freistellung sind nicht nur an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, sondern werden auch auf verschiedenen Wegen realisiert.

Das Landespersonalvertretungs-Gesetz kennt nur die Teilnahme an der erforderlichen Schulungsveranstaltung nach § 42 Abs. 5 LPVG NW

Alle Feinheiten werden in unserem Freistellungsratgeber erläutert:

Hier erfahren Sie alles Notwendige über die Freistellung nach dem BPersVG.

Hier erfahren Sie alles Notwendige über die Freistellung nach dem LPVG.

Sie stehen in Ihrer Dienststelle gerade vor Fragestellungen, für die Sie kein passendes Seminarangebot bei uns entdecken können? Unsere Kolleg*innen Claudia Orlandini und Sascha Steffens hilft Ihnen gern weiter!

ANSPRECHPARTNER*INNEN

Claudia Orlandini
Bildungsreferentin, BPersVG
Sascha Steffens
Bildungsreferent, LPVG NRW
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: