Unsere Seminare zum BPersVG: Kompetenz für Personalräte im Öffentlichen Dienst des Bundes

Wir sorgen für Ihren Durchblick als kompetente Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes: In unseren Seminaren  zum Bundespersonalvertretungsgesetz werden Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informiert und für eine aktive und gestaltende Personalratsarbeit fit gemacht.

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Arbeitsagentur + Jobcenter

Wahlen der Personalräte im Öffentlichen Dienst des Bundes: Wahlvorstandsschulungen

Von März bis Mai 2024 wählen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes ihre Interessenvertreter*innen. Die Mitglieder des Wahlvorstands, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig sind, haben Anspruch auf eine Freistellung für erforderliche Schulungen. Wir bieten Schulungen speziell für die Wahlvorstände im Bereich der Arbeitsagentur und der Jobcenter und Schulungen für alle anderen Wahlvorstände im Bereich des BPersVG.

Wahlvorstandsschulungen speziell für Arbeitsagentur und Jobcenter

 
WaVo Jobcenter/Arbeitsagentur

Wahvorstandsschulungen für alle im Bereich BPersVG

 
Präsenzseminare
 
Onlineseminare

Kurzer Überblick: Was ändert sich durch das neue BPersVG?

 

Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) im Jahr 2021 war so umfassend, dass es sich nicht nur um eine reine Ergänzung des bisherigen BPersVG handelt, sondern ein neues Gesetz entstanden ist.

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Freistellung von Personalräten. Alle Änderungen dazu sind in unserem Freistellungsratgeber für Personalräte (BPersVG) eingearbeitet.

Die Gliederung der Paragrafen ist neu und kaum ein Paragraf findet sich an der bisherigen Stelle wieder. Auch die inhaltlich unverändert gebliebenen Paragrafen haben eine neue Nummerierung erhalten, so dass der Umgang mit dem neuen Gesetz selbst  „alten Hasen“ einiges an Recherchearbeit abverlangt.

Personalratssitzungen können nun dauerhaft - also über die Corona-Pandemie hinaus - mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob die Personalratssitzung digital oder doch lieber in Präsenz abgehalten werden soll, obliegt dabei allein dem Personalrat. Die Dienststelle kann also nicht beispielsweise aus Kostengründen auf eine Durchführung als Telefon- oder Videokonferenzen verweisen. Auch die Sprechstunden des Personalrats und Einigungsstellensitzungen können nach der neuen Fassung des BPersVG per Video oder Telefon durchgeführt werden und die Beteiligungsverfahren elektronisch erfolgen. Die elektronische Kommunikation hält Einzug in die Personalratsarbeit, indem diese Form der Kommunikation mit der Dienststelle der Schriftform gleichgesetzt wurde.

Nach den Unsicherheiten in den Zeiten der Pandemie ein wichtiger Punkt: Zur Vermeidung von personalvertretungsloser Zeit wurden stichtagsgenaue Amtszeiten der Personalvertretungen festgelegt und zeitlich begrenzte Übergangsmandate bestehender Personalvertretungen bei verspäteten Wahlen geschaffen. Außerdem wurde die Beschleunigung von Neuwahlen bei Wahlanfechtung und Auflösung von Personalvertretungen normiert.

Neuerungen sind hier: die Ausweitung der zulässigen Abwesenheitszeiten der Beschäftigten auf zwölf Monate bei längerfristiger Beurlaubung, die Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre sowie die Streichung der Altersgrenzen für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Um Beratungen und Verhandlungen ohne unnötigen Zeitdruck durchführen zu können, kann der Personalrat mit der Dienststelle andere Fristen vereinbaren. Gleichzeitig verschärfen sich die Reaktionsfristen der Dienststelle: bei Initiativanträgen des Personalrats soll die Dienststelle innerhalb von sechs Wochen abschließend Stellung nehmen.

Die Mitsprache der Personalvertretungen bei flexiblen Arbeitszeiten und mobilem Arbeiten, der Anordnung von Mehrarbeit, der Umsetzung mit Dienstortwechsel, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie bei Privatisierungen wurden gestärkt.

Was Sie in unseren Seminaren zum Bundespersonalvertretungsgesetz lernen und wie Sie sich dafür freistellen lassen können

In unserem Einführungsseminar erwerben Sie das Grundlagenwissen, das Sie für Ihre Personalratstätigkeit brauchen. Antworten erhalten Sie unter anderem auf diese Fragen:

  • Wozu brauchen wir Personalräte und was tun sie?
  • Wo gibt´s Personalräte?
  • Wie ist das BPersVG aufgebaut – wo finde ich was?
  • Welche Aufgaben nimmt der Personalrat wahr?
  • Wie werden die Geschäfte des Personalrats ordnungsgemäß geführt?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Personalratsmitglied?
  • Wozu sind Personalräte von der Arbeit freizustellen?
  • Welche Seminare sind für Personalratsarbeit erforderlich?
  • Wie arbeiten Personalräte mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Gewerkschaft zusammen?
  • Worin unterscheiden sich betriebliche und gesetzliche Interessenvertretung?
  • Wozu Personalversammlungen? Wie gestalten wir sie interessant?

Dieses Grundlagenseminar für Ihre Arbeit als Personalrätin/Personalrat (PR 1) bieten wir spezifisch auch für Personalräte an, die in der Bundesagentur für Arbeit oder im Jobcenter tätig sind.

Die Beteiligungsrechte des Personalrates gehören zum Kerngeschäft von Personalräten, weshalb sie auf einem eigenen Seminar intensiv und mit allen Facetten zu bearbeiten sind. Wie insbesondere die Mitbestimmungsrechte bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten wirken und durchgesetzt werden können ist Seminarschwerpunkt. Der Fokus liegt auf allen Handlungsmöglichkeiten, die dem Personalrat zur Verfügung stehen, um sich für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen. Das gilt auch für die Initiierung betrieblicher Prozesse. Im BPersVG-Seminar erhalten Sie Antworten auf alle Fragen Ihrer Beteiligungsrechte als Personalrat, z.B.:

  • Mit welchen Themen werden Personalräte in den Dienststellen konfrontiert?
  • In welchen Angelegenheiten haben Personalräte welche Beteiligungsrechte?
  • Wie weit reichen die Mitbestimmungsrechte bei personellen, sozialen, organisatorischen oder innerbetrieblichen Angelegenheiten?
  • Welche Verfahren kommen bei Mitbestimmung oder Mitwirkung zur Anwendung?
  • Welche Fristen gelten wann?
  • Was bedeuten vertrauensvolle Zusammenarbeit und Schweigepflicht?
  • Wozu dienen Monatsgespräche
  • Wann ist die Stufenvertretung zuständig?
  • Was tun bei Konflikten in inhaltlichen Fragen - Einigungsstelle?
  • Was tun bei Missachtung von Personalratsrechten - Verwaltungsgericht?
  • Wozu Dienstvereinbarungen und wie wirken sie?
  • Wie setzen Personalräte Tarifverträge in den Dienststellen um?

Dieses vertiefende Seminar über die Beteiligungsrechte des Personalrats (PR 2) bieten wir spezifisch auch für Personalräte an, die in der Bundesagentur für Arbeit oder im Jobcenter tätig sind.

Alle vier Jahre finden die regelmäßigen Personalratswahlen in den Verwaltungen des Bundes statt. Der nächste Termin hierfür ist wieder 2024. In unseren Seminaren schulen wir Mitglieder des Wahlvorstands in den Wahlvorschriften des BPersVG und der Wahlordnung mit dem Ziel rechtzeitig und rechtssicher eine ordnungsgemäße Wahl vorbereiten und durchführen zu können. Aufgrund sich ständig verändernder Rechtsprechung eignen sich diese Seminare auch für Wahlvorstandsmitglieder, die schon früher diese Funktion ausgeübt haben. In der Wahlvorstandsschulung erhalten Sie Antworten auf Fragen wie z. B.:

  • Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand und wie arbeitet er ordnungsgemäß?
  • Was ist bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses und des Wahlausschreibens zu beachten?
  • Wie sind Wahlvorschläge rechtswirksam zu behandeln?
  • Wie wird richtig gezählt bei Listenwahlen und worin unterscheidet sich dies bei Personenwahl?
  • Mit welchen Maßnahmen ist geheime Wahl gewährleistet?
  • Was müssen wir wissen zu Briefwahl, Wahlraum, Wahlkabine, Wahlurne?
  • Was ist zu tun bei der konstituierenden Sitzung?

Sie erhalten zudem zahlreiche Tipps und Mustermaterial aus der Praxis und unter Berücksichtigung der zahlreichen Rechtsprechung zur Wahlanfechtung.

Ob und in welchem Umfang Sie für unsere Seminare für den Personalrat in Kooperation mit ver.di, beispielsweise für ein ver.di Seminar zum Bundespersonalvertretungsgesetz, freigestellt werden, erfahren Sie in unserem Freistellungsratgeber für Personalrät`*innen. Wann muss der Arbeitgeber beziehungsweise die Dienststelle der Seminarteilnahme zustimmen und welche Risiken bestehen bei der Inanspruchnahme von Bildungsveranstaltungen sind Fragen, auf die Sie ebenfalls Antworten im Freistellungsratgeber finden oder in einer persönlichen Beratung bekommen.

Sie haben weitere Fragen zu unserem Seminarangebot rund um das BPersVG? Unsere Kollegin Claudia Orlandini berät Sie gern bei allen Fragen bezüglich der Veranstaltungen für Personalräte und Wahlvorstandsmitglieder!

ANSPRECHPARTNERIN

Claudia Orlandini
Bildungsreferentin
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