Seminar Wahlvorstand

Wahlvorstandsschulungen für Personalräte, Betriebsräte, JAV, SBV, MAV, Gleichstellungsbeauftragte ...

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Termine der Wahlen für die unterschiedlichen Interessenvertretungen: die Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Mitarbeitervertretungen. Außerdem links direkt zu unseren Angeboten an Wahlvorstandsschulungen, geordnet nach den jeweiligen Gewerkschaften mit denen wir dabei kooperieren.

Für Wahlen, die außerhalb des üblichen Turnus stattfinden, bieten wir Gremienschulungen an.

Personalratswahlen 2024: Direkt zu den Wahlvorstandsschulungen nach LPVG NRW und BPersVG

Sowohl die Beschäftigten des Landes NRW als auch die Beschäftigten des Bundes wählen 2024 neue Personalrät*innen. Natürlich nach unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen ("Bundespersonalvertretungsgesetz" bzw. "Personalvertretungsgesetz NRW"). Für die jeweiligen Wahlvorstände bieten wir daher unterschiedliche Schulungen an:

 
Personalrat: LPVG, BPersVG

2024: Dein Recht als Wahlvorstand für die Wahlen nach LPVG NRW!

Unsere Juristin Christine Rosenthal erklärt euch eure Rechte als Mitglied des Wahlvorstandes.

 

Unsere Spezialseiten für die Wahlen des Betriebsrats und des Personalrats

Überblick über die Wahltermine und Schulungen für Wahlvorstände nach den verschiedenen Zielgruppen:

Die nächsten Personalratswahlen für Beschäftigte des Landes NRW finden 2024 statt, ab Herbst 2023 starten wir mit den Schulungen für die Wahlvorstände.

Unsere Schulungen für Wahlvorstände LPVG NRW ab Ende 2023

 
Präsenzseminare
 
Onlineseminare

Zu den Personalratswahlen LPVG haben wir eine Extraseite mit einigen Zusatzinformationen (App zur Personalratswahl, Personalratswahl auf facebook und mehr Infos) erstellt.

Die Personalratswahlen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes finden März bis Mai 2024 statt. Mitglieder des Wahlvorstands haben Anspruch auf eine Freistellung für erforderliche Schulungen. Wir bieten Ihnen als Wahlvorstand sowohl speziell im Bereich der Arbeitsagentur und der Jobcenter als auch für alle anderen Wahlvorstände im Bereich des BPersVG Schulungen an.

Wahlvorstandsschulungen speziell für Arbeitsagentur und Jobcenter

 
WaVo Jobcenter/Arbeitsagentur

Wahvorstandsschulungen für alle im Bereich BPersVG

 
Präsenzseminare
 
Onlineseminare

Vom 1. März bis 31. Mai 2022 haben die letzten turnusmäßigen Betriebsratswahlen stattgefunden, die nächsten BR-Wahlen stehen also 2026 an. Aktuell führen wir daher Wahlvorstandsschulungen nur auf Anfrage durch.

Wenn außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums gewählt wird bieten wir auch
Gremienschulungen für den Bereich Öffentlicher Dienst
und
Gremienschulungen für den Bereich der Industriegewerkschaften

an.

 

Alles Wissenswerte dazu, speziell für Wahlvorstände: Kündigungsschutz, Freistellung hier.

 

 

Alle zwei Jahre wird in Betrieben und Dienststellen eine Vertretung der jugendlichen Arbeitnehmer*innen und der Auszubildenden gewählt. Der Zeitraum, in dem das passiert, ist für die einzelnen Bereiche unterschiedlich:

  • Vom 1. Oktober bis 30. November 2024 werden die Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen im gewerblichen Bereich gewählt (Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes).
  • Vom 1. März bis 31. Mai 2024 wählen turnusmäßig die jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden, die bei Einrichtungen des Bundes beschäftigt sind (Geltungsbereich des BPersVG) ihre Vertreter*innen.
  • Vom 1.April bis zum 30. Juni 2025 schließlich sind die jugendlichen Beschäftigten und die Auszubildenden im Öffentlichen Dienst des Landes NRW (Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG) mit der Wahl ihrer Vertretung dran.

Zu den JAV-Wahlen haben wir eine Sonderseite erstellt mit allerhand nützlichen Informationen rund um die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Die letzten Wahlen der Vertrauensleute der Schwerbehinderten (SBV-Wahlen) fanden turnusmäßig vom 01. Oktober bis 30. November 2022 statt.

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretungen beträgt vier Jahre, die nächsten Wahlen werden also im Herbst 2026 durchgeführt.

Infos rund um die SBV (Seminare, Freistellung und anderes) finden Sie auf unserer Extraseite SBV.

Hier wird zwischen Gleichstellungsbeauftragten im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) und des Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) unterschieden:

  • Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt nach dem Bundesgleichstellungsgesetz 4 Jahre. Die nächsten Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in den Dienststellen des Bundes, in Jobcentern und in anderen Institutionen, in denen das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) Anwendung finden 2027 daher statt.
  • Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) haben keine automatische Befristung ihres Amtes. Sie werden auch nicht gewählt, sondern "bestellt": Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten bestellt gemäß § 15 (1) LGG NRW eine Gleichstellungsbeauftragte.

Unsere Seminare für Gleichstellungsbeauftragte finden Sie hier.

Wir haben außerdem eine Infoseite für Gleichstellungsbeauftragte mit Informationen rund um die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, Freistellungsmöglichkeiten usw. erstellt.

Die Wahl der Mitarbeitervertretungen (MAV) in den beiden großen Kirchen findet alle vier Jahre statt und unterscheidet sich rechtlich sowie im Datum bei der Evangelischen und der Katholischen Kirche:

  • Die Wahl der MAV der Katholischen Kirche wurde vom 01.01.-30.04.2021 durchgeführt, die Neuwahl findet also 2025 statt.
  • Die Wahlen in der Evangelischen Kirche wurden vom  01.03.-31.05.2022 durchgeführt, die Neuwahl fendet dort also 2026 statt.

Hier finden Sie die Termine der Wahlvorstandsschulungen für die MAV (Evangelische Kirche)

Infos rund um die MAV (Freistellung und anderes) finden sich auf unserer Extraseite MAV.

Hier finden Sie unsere Seminare für Mitarbeitervertretungen.

 

Freistellung für Wahlvorstandsschulungen

Die Mitglieder von Wahlvorständen haben einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - der Arbeitgeber übernimmt also die Kosten der Wahlvorstandsschulung - für die oben aufgeführten, erforderlichen Schulungen. Wie diese Freistellung und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt, können Sie unserem Freistellungsratgeber für Wahlvorstände entnehmen.

Der Rechtsanspruch unterscheidet sich allerdings bei einzelnen Zielgruppen und Bereichen. Daher unterscheidet unser Freistellungsratgeber auch zwischen der Freistellung von Wahlvorstandsmitglieder

... in der Privatwirtschaft
       Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrat
       Wahlvorstand für die Wahl der JAV

... bei Dienststellen im Bereich des BPersVG
       Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - BPersVG
       Wahlvorstand für die Wahl der JAV - BPersVG

... bei Dienststellen im Bereich des LPVG
       Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - LPVG NW
       Wahlvorstand für die Wahl der JAV - LPVG NW

... dem Wahlausschuss für die Wahl der MAV - Kath. Kirche

und

... dem Werkstattrat

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