Wahlvorstandsschulungen für Personalräte, Betriebsräte, JAV, SBV, MAV, Gleichstellungsbeauftragte ...
Auf dieser Seite erhältst du einen Überblick über die Termine der Wahlen für die unterschiedlichen Interessenvertretungen: die Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Mitarbeitervertretungen. Außerdem gibt es hier Links direkt zu unseren Angeboten an Wahlvorstandsschulungen, geordnet nach den jeweiligen Gewerkschaften mit denen wir dabei kooperieren.
Für Wahlen, die außerhalb des üblichen Turnus stattfinden, bieten wir Gremienschulungen an.
Dein Recht als Wahlvorstand für die Wahlen nach LPVG NRW!
Unsere Juristin Christine Rosenthal erklärt euch eure Rechte als Mitglied des Wahlvorstandes.
Unsere Spezialseiten für die Wahlen des Betriebsrats und des Personalrats
- Wahl des Betriebsrates
- Wahl des Personalrates (LPVG)
- Erläuternde Videos zu den Betriebsratswahlen findest du auch auf unserer You Tube-Seite.
Überblick über die Wahltermine und Schulungen für Wahlvorstände nach den verschiedenen Zielgruppen:
Die Personalratswahlen nach LPVG NRW finden alle vier Jahre jeweils im Mai/Juni statt. Die letzten Personalratswahlen wurden 2024 durchgeführt.
Damit sind turnusmäßig 2028 wieder Neuwahlen für Personalrät*innen nach dem LPVG NRW.
Wahlen außerhalb des regelmäßigen Turnus
Allerdings sind unter bestimmten Umständen auch außerhalb der üblichen Wahlperiode Wahlen möglich. Der § 24 des LPVG NRW nennt dafür u.a. diese Gründe:
1) Der Personalrat ist neu zu wählen, wenn
a) mit Ablauf von vierundzwanzig Monaten nach dem Tage der Wahl die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist oder
b) die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist oder
c) der Personalrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat oder
d) die Wahl des Personalrats mit Erfolg angefochten worden ist oder
e) der Personalrat durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst worden ist.
Satz 1 Buchstabe b gilt nicht, wenn es sich bei den dort bezeichneten Mitgliedern des Personalrats ausschließlich um Mitglieder einer Gruppe handelt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Buchstabe a bis c führt der Personalrat die Geschäfte weiter, bis der neue Personalrat zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist.
(3) Die Mitglieder einer Gruppe sind neu zu wählen, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder dieser Gruppe auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist. Absatz 2 gilt entsprechend.
In diesen Fällen bieten wir auf Wunsch auch Wahlvorstandsschulungen für ein Gremium an.
Die Personalratswahlen nach dem BPersVG finden alle vier Jahre statt. Die letzten Personalratswahlen wurden 2024 durchgeführt.
Damit sind turnusmäßig 2028 wieder Neuwahlen für Personalrät*innen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz
Vom 1. März bis 31. Mai 2022 haben die letzten turnusmäßigen Betriebsratswahlen stattgefunden, die nächsten BR-Wahlen stehen also 2026 an. Aktuell führen wir daher Wahlvorstandsschulungen nur auf Anfrage durch.
Wenn außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums gewählt wird bieten wir auch
Gremienschulungen für den Bereich Öffentlicher Dienst
und
Gremienschulungen für den Bereich der Industriegewerkschaften
an.
Alles Wissenswerte dazu, speziell für Wahlvorstände: Kündigungsschutz, Freistellung hier.
Alle zwei Jahre wird in Betrieben und Dienststellen eine Vertretung der jugendlichen Arbeitnehmer*innen und der Auszubildenden gewählt. Der Zeitraum, in dem das passiert, ist für die einzelnen Bereiche unterschiedlich:
- Vom 1. Oktober bis 30. November 2024 werden die Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen im gewerblichen Bereich gewählt (Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes).
- Vom 1. März bis 31. Mai 2024 haben turnusmäßig die jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden, die bei Einrichtungen des Bundes beschäftigt sind (Geltungsbereich des BPersVG) ihre Vertreter*innen. Die nächsten turnusmäßigen Wahlen finden daher 2026 wieder statt.
- Vom 1.April bis zum 30. Juni 2025 schließlich sind die jugendlichen Beschäftigten und die Auszubildenden im Öffentlichen Dienst des Landes NRW (Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG) mit der Wahl ihrer Vertretung dran.
Zu den JAV-Wahlen haben wir eine Sonderseite erstellt mit allerhand nützlichen Informationen rund um die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die letzten Wahlen der Vertrauensleute der Schwerbehinderten (SBV-Wahlen) fanden turnusmäßig vom 01. Oktober bis 30. November 2022 statt.
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretungen beträgt vier Jahre, die nächsten Wahlen werden also im Herbst 2026 durchgeführt.
Infos rund um die SBV (Seminare, Freistellung und anderes) finden Sie auf unserer Extraseite SBV.
Hier wird zwischen Gleichstellungsbeauftragten im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) und des Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) unterschieden:
- Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt nach dem Bundesgleichstellungsgesetz 4 Jahre. Die nächsten Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in den Dienststellen des Bundes, in Jobcentern und in anderen Institutionen, in denen das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) Anwendung finden 2027 daher statt.
- Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) haben keine automatische Befristung ihres Amtes. Sie werden auch nicht gewählt, sondern "bestellt": Jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten bestellt gemäß § 15 (1) LGG NRW eine Gleichstellungsbeauftragte.
Unsere Seminare für Gleichstellungsbeauftragte finden Sie hier.
Wir haben außerdem eine Infoseite für Gleichstellungsbeauftragte mit Informationen rund um die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, Freistellungsmöglichkeiten usw. erstellt.
Die Wahl der Mitarbeitervertretungen (MAV) in den beiden großen Kirchen findet alle vier Jahre statt und unterscheidet sich rechtlich sowie im Datum bei der Evangelischen und der Katholischen Kirche:
- Die Wahl der MAV der Katholischen Kirche wurde vom 01.01.-30.04.2021 durchgeführt, die Neuwahl findet also 2025 statt.
- Die Wahlen in der Evangelischen Kirche wurden vom 01.03.-31.05.2022 durchgeführt, die Neuwahl fendet dort also 2026 statt.
Hier finden Sie die Termine der Wahlvorstandsschulungen für die MAV (Evangelische Kirche)
Infos rund um die MAV (Freistellung und anderes) finden sich auf unserer Extraseite MAV.
Hier finden Sie unsere Seminare für Mitarbeitervertretungen.
Freistellung für Wahlvorstandsschulungen
Die Mitglieder von Wahlvorständen haben einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - der Arbeitgeber übernimmt also die Kosten der Wahlvorstandsschulung - für die oben aufgeführten, erforderlichen Schulungen. Wie diese Freistellung und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt, können Sie unserem Freistellungsratgeber für Wahlvorstände entnehmen.
Der Rechtsanspruch unterscheidet sich allerdings bei einzelnen Zielgruppen und Bereichen. Daher unterscheidet unser Freistellungsratgeber auch zwischen der Freistellung von Wahlvorstandsmitglieder
... in der Privatwirtschaft
Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrat
Wahlvorstand für die Wahl der JAV
... bei Dienststellen im Bereich des BPersVG
Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - BPersVG
Wahlvorstand für die Wahl der JAV - BPersVG
... bei Dienststellen im Bereich des LPVG
Wahlvorstand für die Wahl des Personalrats - LPVG NW
Wahlvorstand für die Wahl der JAV - LPVG NW
... dem Wahlausschuss für die Wahl der MAV - Kath. Kirche
und
... dem Werkstattrat