
Unsere Seminare zum Beamtenrecht
Der § 6 des LPVG NRW und der § 4 Abs. 1 BPersVG führen Beamtinnen und Beamte als eigene Gruppe im Unterschied zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (LPVG NRW) bzw. Angestellten und Arbeitern (BPersVG) auf. Unsere Seminare zum Beamtenrecht wenden sich daher an Personalräte, in deren Dienststelle es auch Beamt*innen gibt - deren Interessen sie damit ebenfalls vertreten. Kenntnisse im Dienst-/Beamtenrecht sind für die Arbeit des Personalrats erforderlich, um seine gegenwärtigen und in naher Zukunft anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können. Unsere Seminare versetzen die Teilnehmenden in die Lage, beamtenrechtliche Fragen zu beantworten und praxisgerecht zu lösen.
Wir führen diese Seminare in Kooperation mit ver.di durch. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist jedoch keineTeilnahmevoraussetzung.
Übersicht aller aktuellen Seminare und Termine zum Beamtenrecht:
Die Seminarthemen im einzelnen:
- Beamtenrecht: Dienstrecht NRW und Bund (Teil 1)
- Beamtenrecht: Dienstrecht NRW und Bund (Teil 2)
- Beamtenrecht: Besoldungs- und Versorgungsrecht NRW und Bund
- Beamtenrecht: Neue Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen
Fragen rund um diese Seminare beantwortet Ihnen gern unsere Kollegin Martina Droll-Ruthenbeck.
ANSPRECHPARTNER
