
Seminare für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses und Interessenvertreter*innen mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt
Diese Seminare richten sich an Wirtschaftsausschuss-Mitglieder und Mitglieder des Betriebsrates, Personalrates oder der Mitarbeitervertretung mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die in Betrieben oder Einrichtungen tätig sind, die keinen Wirtschaftsausschuss haben. Wir bieten die Seminare in Kooperation mit verschiedenen Einzelgewerkschaften oder der TBS an. Die Seminare sind offen für alle, Gewerkschaftsmitgliedschaft ist keine Teilnahmevoraussetzung.
Seminare für Wirtschaftsausschussmitglieder u.a. nach Kooperation
Systematik der Seminare für den Wirtschaftsausschuss in Kooperation
Seit der Novellierung des LPVG Nordrhein-Westfalen im Jahre 2011 gibt es auch für die Personalvertretung - wie im Betriebsverfassungsrecht - einen Wirtschaftsausschuss . § 65a LPVG NRW legt seither fest, dass in Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 ständig Beschäftigten auf Antrag des Personalrates ein Wirtschaftsausschuss einzurichten ist. Daher bieten wir für Personalräte des Landes NRW spezielle Schulungen zum Thema Wirtschaftsausschuss an:
Unserer kleine "WiBa-Reihe" wendet sich dagegen sowohl an Personalräte im Bereich des LPVG NRW, als auch im Bereich des BPersVG (Bundespersonalvertretungsgesetz), an Betriebsräte, JAVis, Mitarbeitervertretungen u.a. Mitglieder des Wirtschaftsausschusses:
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen (WiBa 1) Bilanzen und Kennzahlen
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen (WiBa 2) Personalplanung und Controlling
An alle Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses wendet sich auch das Seminar:
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