Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit

Boden unter den Füßen: Das Einführungsseminar für Betriebsräte

Neu im Betriebsrat? Mit diesem Seminar gelingt der Start!

Frisch gewählt brauchen Sie als erstes fundiertes Wissen über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als Betriebsrat/Betriebsrätin. Das Grundlagenseminar sorgt dafür, dass Sie festen Boden unter die Füße bekommen. Hier geht es direkt zu den Terminen für das Einsteiger*innen-Seminar sortiert nach Kooperation. Die Seminare für Betriebsrät*innen führen wir in Kooperation mit den Gewerkschaften IG Metall, ver.di, IG BAU und NGG durch. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Seminaren. Einfach mal anschauen!

 
In Kooperation mit der IG Metall
 
In Kooperation mit ver.di
 
In Kooperation mit der IG BAU
 
In Kooperation mit der NGG

Infos und Seminare zur Einführung in die Betriebsratsarbeit

Unsere Referentin Christina fasst in diesem kurzen Video in ihren Worten Inhalte des Grundlagenseminars zusammen - und was neugewählte Betriebsrät*innen nun tun sollten:

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Dieses und weitere Videos finden Sie auch auf unserer You Tube-Seite.

Egal, ob erstmals gewählt oder wiedergewählt:

  • Unsere Juristin Christine Rosenthal unterstützt Sie mit fundierten Auskünften zur Freistellung von Betriebsrät*innen für Weiterbildung.
  • Ausgewiesene Expert*innen beraten Sie als BR-Gremium in Fragen der Bildungsplanung
  • Kaum ein Terminwunsch bleibt offen: Wir bieten Ihnen ein breites Angebot an Grundlagenseminaren für Betriebsräte und Betriebsrätinnen

Ein guter Start gelingt mit Wissen: Ihr Recht auf Schulung

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Neu im Betriebsrat? Ein Amt das Spaß macht, aber auch anspruchsvoll ist. Vielfältige und herausfordernde Aufgaben liegen als neu gewähltes Betriebsratsmitglied vor Ihnen. Klar ist: ohne Grundkenntnisse und d.h. Schulung im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht ist eine sach- und fachgerechte Erledigung der Betriebsratsaufgaben nicht möglich. Die notwendigen Kenntnisse sind so elementar, dass sie sich auch nicht allein durch praktische Arbeit aneignen lassen. Wir klären im Folgenden ein paar Fragen rund um Ihre Freistellung als neugewählte Betriebsrätin/neugewählter Betriebsrat.

Als Mitglied des Betriebsrats sind Sie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, sich die für die Betriebsratsarbeit notwendigen Kenntnisse anzueignen. So hat es die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eindeutig festgestellt:

„Es gehört zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.“
BAG, Beschluss vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass jedes neu gewählte Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Teilnahme an erforderlichen Grundlagenseminaren hat. Das gilt jedenfalls für diese Schwerpunktthemen:

  • Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts
  • Grundkenntnisse über Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Arbeitssicherheit)
  • Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts einschließlich der einschlägigen Tarifverträge

 

Den Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Teilnahme an erforderlichen Schulungsveranstaltungen regelt der § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz. Unter welchen Bedingungen eine Seminarteilnahme erforderlich ist, ist dagegen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt. Danach ist die Teilnahme an einem Seminar erforderlich, „…wenn auf dem Seminar Kenntnisse vermittelt werden, die für den Betriebsrat unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit er seine aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.“.  
Einfacher ausgedrückt: Erforderliche Schulungen vermitteln Kenntnisse, die zur Durchführung der Betriebsratsarbeit notwendig sind.
Wann dies der Fall ist beurteilt allein der Betriebsrat.
Wichtig für Sie als neugewähltes Mitglied des Betriebsrates: Da durch die Vermittlung von Grundkenntnissen die einzelnen Betriebsratsmitglieder überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können, sind Grundlagenschulungen für erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder grundsätzlich immer erforderlich. Die Erforderlichkeit von Grundlagenseminaren braucht daher auch nicht näher dargelegt zu werden.

 

Eine Vielzahl von Veranstaltern bietet Seminare für Betriebsräte an. Der Betriebsrat ist frei in seiner Auswahl - es steht in seinem Ermessen, welche Veranstaltung er aussucht und der Arbeitgeber hat dabei kein Mitspracherecht. Der Besuch gewerkschaftlicher Seminare hat einige Vorzüge, denn dort haben Betriebsratsmitglieder die Gelegenheit, Betriebsräte aus anderen Betrieben derselben Branche oder desselben Unternehmens/Konzerns kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Auch in der Konzeption unterscheiden sie sich von vielen privaten Anbietern. Gerade zu Beginn der Betriebsratstätigkeit sollte darauf geachtet werden, dass die Wissensvermittlung auf die praktischen Bedürfnisse der Betriebsratsarbeit zugeschnitten ist. Die gewerkschaftlichen Angebote genießen zudem den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung bescheinigt hat, dass

 “… die Gewerkschaften als die berufenen Vertreter der dienst-, arbeits- und sozialrechtlichen Belange der Beschäftigten in jeder Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Schulung bieten und für die Erfüllung dieser Aufgaben mit in erster Linie in Betracht kommen.“  (BVerwG, Beschluss vom 27.04.1979 - 6 P 45.78).

Wichtig: Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulungsveranstaltung zu besuchen, die die geringsten Kosten verursacht. Vielmehr ist entscheidend, welche Veranstaltung die höhere Qualität der Schulung und damit die Erreichung eines besseren Lernerfolges verspricht

„Der Betriebsrat ist deshalb allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen. Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält.“

BAG, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 ABR 2/07 und BAG, Beschluss vom 28.09.2016 – 7 AZR 699/14

Dies zu beurteilen liegt - im Rahmen seines Ermessens - in der Hand des Betriebsrats.

Für die Schulungsteilnahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsratsgremiums notwendig, der sogenannte Entsendebeschluss. Dieser Beschluss ist für die Teilnahme äußerst wichtig, da im Falle eines fehlenden oder nichtigen Beschlusses der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Übernahme der Schulungskosten verpflichtet ist.
Für eine wirksame Beschlussfassung hat eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Ladung der Betriebsratsmitglieder zur Betriebsratssitzung unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen, wobei die geplante Entsendung des oder der Betriebsratsmitglieder auf der Tagesordnung zu benennen ist. Der Beschluss ist dann durch das beschlussfähige Betriebsratsgremium mit einfacher Mehrheit vor der Schulungsteilnahme zu fassen. Der Beschluss muss sich auf eine konkrete Schulungsveranstaltung (Veranstalter, Ort, Zeit und Kosten) beziehen und die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder namentlich benennen.
Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber zudem rechtzeitig über die geplante Seminarteilnahme zu unterrichten. Anzugeben ist, wann die Schulung stattfindet, wie lange sie dauert, mit welchen Themen sie sich befasst und wer an ihr teilnimmt. Eine Unterrichtungsfrist enthält das Gesetz nicht. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Unterrichtung spätestens 3 bis 4 Wochen vor der Teilnahme erfolgen soll.
Aufgrund des Betriebsratsbeschlusses ist das an der Betriebsratsschulung teilnehmende Betriebsratsmitglied berechtigt, der Arbeit fernzubleiben, ohne dass es einer Freistellungserklärung, Zustimmung oder Genehmigung des Arbeitgebers bedarf.

Hier unser ausführlicher Freistellungsratgeber - Grundsätze, Urteile, Erfahrungen - für Mitglieder des Betriebsrates.

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Teilnehmerzahl für erforderliche Schulungen. Die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme insgesamt wie auch bzgl. der Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder richtet sich nach den Verhältnissen im Betriebsrat und im Betrieb. Bei Grundlagenschulungen haben aber – siehe oben - grundsätzlich alle neugewählten Betriebsratsmitglieder einen Schulungsanspruch.
Dieser Anspruch kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass etwa nur ein Betriebsratsmitglied an einer Schulung teilnimmt und seinen Kolleg*innen im Nachgang das Wissen weitervermittelt:

„Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen.“
BAG, Beschluss vom 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

Der Anspruch neugewählter Mitglieder des Betriebsrates auf Grundlagenschulung ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung so klar geregelt, dass es an diesem Punkt selten zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommt. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, beraten wir unsere Teilnehmenden gern. Ein paar gängige Argumente, mit denen Arbeitgeber gelegentlich versuchen, Schulungsteilnahmen zu verhindern und wie man ihnen begegnen kann, haben wir auch in unseren „Argumenten für den Seminarbesuch“ zusammengefasst.

Die Grundlagenseminare für Betriebsrät*innen: So ist die Seminarabfolge bei den einzelnen Gewerkschaften

Die Bezeichnungen und die Abfolge der Einstiegsseminare sind bei den Gewerkschaften unterschiedlich, im folgenden geben wir eine Übersicht über die verschiedenen Seminarbezeichnungen der Einzelgewerkschaften.

Wir orientieren uns bei den Grundlagenschulungen in Kooperation mit der IGM an den Vorgaben der "BR kompakt-Reihe" der IG Metall:

Diese Seminare sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Der Arbeitgeber muss hierfür von der Arbeit freistellen und die Kosten übernehmen, Genaueres erfahren Sie in unserem Freistellungsratgeber für Betriebsrät*innen.

Im Bereich der Kooperation mit der IG BAU folgen auf das Einführungsseminar BR I die beiden Aufbauseminare zu personellen Einzelmaßnahmen und sozialen Angelegenheiten.

..und hier eine Übersicht über unserer Seminare für Betriebsräte in Kooperation mit der IG BAU.

Wir begleiten Wahlvorstände, Personalräte und Betriebsräte seit 1989 mit unseren Seminaren. Seit mehr als 30 Jahren stehen wir damit in einem ständigen Dialog mit unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten um die Qualität unserer Bildungsangebote sicherzustellen.

Wir bieten allen frisch- oder wiedergewählten Betriebsrät*innen eine umfassende Einführung in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsrecht. Egal, ob neu- oder wiedergewählt: Unsere Referentinnen und Referenten vermitteln Rechte und Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz und praktische Erfahrungen bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Auf unseren Seminaren zur Einführung in die Betriebsratsarbeit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit als Betriebsrät*in gelegt.

Fundierte Auskünfte zu den Möglichkeiten bezahlter Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung als Wahlvorstandsmitglied oder Betriebsrat liefert unser Freistellungsratgeber:

  • Welche Veranstaltungen sind "erforderlich"?
  • Wie steht es mit Ersatzmitgliedern und Schulungsteilnahme?
  • Was sind anerkannte, geeignete Schulungsmaßnahmen nach § 37 (7) BetrVG?
  • Was bedeutet es konkret, dass ich "betriebliche Notwendigkeiten" bei der zeitlichen Lage einer Schulungsveranstaltung berücksichtigen muss?

Unser Freistellungsratgeber gibt fundiert, umfassend und praxisnah Auskunft über Ihren Schulungsanspruch.

Direkt zum Einführungsseminar

 
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