Tarifseminare TVÖD

Tarifseminare für den Öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L sowie Branchentarifverträge) - Freistellungsfragen und weitere Informationen

Tarifverträge zählen zu den wichtigsten Rechtsquellen und Arbeitsgrundlagen der betrieblichen Interessenvertretungen. Tarifseminare gehören für Personalräte sowie Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen zum erforderlichen Grundwissen!  Durch praxisnahe Beispiele und einen lebendigen Erfahrungsaustausch stellen wir sicher, dass Ihre Fragen zu den Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst beantwortet werden.

SCHON GEWUSST? Das OVG NRW hat anerkannt, dass eine Schulung, die Grundlagen des TVöD vermittelt, als arbeitsrechtliche Grundlagenschulung zu qualifizieren ist, sodass die Teilnahme aller Personalratsmitglieder erforderlich ist. Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.2008 - 1 A 4630/06

Die Seminare zum TVöD, TV-L, TV-V und TV-WW/NW im Überblick

Wir führen unsere Seminare rund um die Tarifverträge im Öffentlichen Dienst in Kooperation mit ver.di durch. Gewerkschaftsmitgliedschaft ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung.

 
Seminare TVöD/TV-L u.a.

Regelungen und Aufbau des TVöD, Freistellung für TVöD-Seminare...

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - Grundlagen TVöD, allgemeiner Teil (Bund und VKA)

  • Ihr Basiswissen für die kompetente und rechtssichere Vertretung der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen des Bundes und der Kommunen in NRW (VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die kollektiven Arbeitsbedingungen und individuellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Der im Oktober 2005 in Kraft getretene TVöD hat den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) für Angestellte und Tarifverträge für Arbeiter bei kommunalen Arbeitgebern und des Bundes zusammengeführt, vereinheitlicht und abgelöst. Verhandlungsparteien sind für die Beschäftigten die Gewerkschaft ver.di und für die Arbeitgeberseite das Bundesinnenministerium bzw. die kommunalen Arbeitgeberverbände.

Mit dem TVöD wurde die dienstalters- und familienbezogene Bezahlung abgelöst zugunsten einer leistungs- und erfahrungsorientierten Vergütung. Der TVöD gliedert sich in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil. Der allgemeine Teil gilt für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes und regelt Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlungs- und Urlaubsfragen sowie Kündigungsbedingungen und Ausschlussfristen. Im besonderen Teil sind spezielle Abweichungen für besondere Sparten enthalten (Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Flughäfen, Sparkassen, Entsorgungsbetriebe). Die Entgeltordnungen sind als Anlagen des TVöD geregelt. Auch hier sind in einem allgemeinen Teil die allgemeinen und speziellen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierungsfragen geregelt und in einem besonderen Teil Spezifika für 32 Beschäftigten- und Berufsgruppen.
Für Auszubildende und  Praktikanten gelten eigenständige Tarifverträge. Auch für Überleitungsfragen, Rationalisierungsfolgen, zur betrieblichen Altersvorsorge, Altersteilzeit oder zur Entgeltumwandlung sind eigene Tarifverträge ausgehandelt.

In unseren TVöD-Seminaren behandeln wir alle inhaltlichen Tarifregelungen. Auf unseren Grundlagenseminaren zum TVÖD NRW lernen Sie als gesetzliche Interessenvertreter*innen diese tariflichen Regelungen im Interesse der Beschäftigten richtig anzuwenden. Unser Ziel ist es, Ihnen sowohl den notwendigen Input zu liefern als auch einen lebendigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Durch praxisnahe Beispiele auf unseren Veranstaltungen stärken wir Sie in Ihren Handlungsoptionen für die Wahrnehmung Ihrer Schutzaufgaben und Mitbestimmungsrechte. Dass die aktuelle Rechtsprechung in die Themenbearbeitung einfließt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Weitere Seminarthemen erweitern Ihre Kompetenzen bei Arbeitszeitfragen, der Entgeltordnung, der Eingruppierung nach TVÖD NRW und der Stellenbewertung. Beschäftigte benötigen Unterstützung, um die teilweise komplizierten Tarifregelungen zu klären. Nach dem Seminarbesuch werden Sie diese kompetente Hilfe sein!

Unsere Weiterbildungs-Angebote vermitteln die notwendigen Grundkenntnisse und bieten einen ersten Einstieg in die Bereiche, die für die tägliche Praxis unabdingbar sind. Die tariflichen Regelungen und ihre Auswirkung auf die Arbeit der Personal- und Betriebsräte sowie der Mitarbeitervertretungen stehen hier im Mittelpunkt.
Fachwissen aus den Bereichen Entgelt, Arbeitszeit, Qualifizierung, Leistungsvergütung, veränderte Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden auf unseren Grundlagenseminaren praxisnah und verständlich vermittelt. Die Seminare sind stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise und Anregungen, die Regelungen sicher und wirkungsvoll als Interessenvertretung der Beschäftigten umzusetzen.
In den Seminaren werden die notwendigen Rechtsgrundlagen aus dem TVöD bzw. TV-L sowie tangierender Gesetze erarbeitet. Durch praxisnahe Beispiele und einen lebendigen Erfahrungsaustausch wird sichergestellt, dass unsere Fortbildungen Ihren Bedürfnissen und Erwartungen gerecht werden.

Zu den Aufgaben der Betriebs- und Personalräte gehört die Überwachung der einzuhaltenden Tarifnormen, wie die korrekte Stellenbewertung oder die tarifkonforme Eingruppierung der Beschäftigten nach TVÖD. Im Sinne einer Richtigkeitskontrolle bestimmen Betriebs- und Personalräte mit, sowohl bei Eingruppierungs- und Höhergruppierungsangelegenheiten als auch bei der richtigen Fallgruppen- und Stufenzuordnung. Dank der vielseitigen Erfahrungen unserer Referent*innen bearbeiten Sie im Seminar konkrete Fallbeispiele aus der Praxis z.B. am Beispiel des Eingruppierungsverzeichnis TVÖD NRW. So werden Sie in die Lage versetzt, die vielfältigen Herausforderungen der Stellenbewertung zu meistern. Beispielsweise lernen Sie die Anforderungen an eine Stellenbeschreibung ebenso kennen wie die Berechnung von Zeitanteilen bei den Arbeitsvorgängen.

Unsere Fortbildungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst richten sich an Personalräte (BPersVG und LPVG), Betriebsräte, Mitarbeitervertreter*innen, Vertrauensleute der Schwerbehinderten und Gleichstellungsbeauftragte.

Da die Teilnahme an Tarifseminaren sowohl für Betriebsräte als auch Personalräte zum erforderlichen Grundwissen gehört, können Sie sich für den Besuch erforderlicher Seminare von der Arbeit freistellen lassen. Wie das geht und was zu beachten ist, je nachdem, ob Sie Personalrät*in oder Betriebsrät*in sind oder einer anderen Gruppe von Interessenvertreter*innen angehören, erfahren Sie in unserem Freistellungsratgeber. Unsere Freistellungen für diese Seminare erfolgen nach § 37 (6) BetrVG, § 42 (5) LPVG, § 46 (6) BPersVG, § 16 MAVO, § 19 (3) MVG, § 179 (4) SGB IX, § 10 (5) BGleiG oder § 16 (4) LGG NRW.

SCHON GEWUSST? Die Eingruppierungsmerkmale nach dem TVöD-VKA wurden in allen Bereichen modifiziert und haben damit Auswirkungen auf Stellenbewertungen sowie Eingruppierungen. Um als betriebliche Interessenvertretung Stellenbewertung und Eingruppierung zu überprüfen, vermitteln unsere Seminare umfassende Kenntnisse zu Tätigkeitsmerkmalen, Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungsgrundsätzen (siehe auch: Hessischer VGH, Az. 22 A 2203/11.PV und VG Düsseldorf 34 K 2994/16.PVL).

 

Es sind Fragen rund um den TVöD und die Schulungsmöglichkeiten dazu offen geblieben? Unsere Kollegin Katrin Koch hilft Ihnen gern weiter! Fragen zu TV-L, TV-WW und TV-V beantwortet unsere Kollegin Ruth Schwabe.

ANSPRECHPARTNER

Katrin Koch
Bildungsreferentin
Ruth Schwabe
Bildungsreferentin
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