Gespräch

TVöD-VKA: EINGRUPPIERUNGSRECHT (TEIL 1) -

Entgeltordnung und Eingruppierungsverzeichnis TVöD NRW

Als betriebliche Interessenvertretung haben Sie die Aufgabe, die Einhaltung des Tarifvertrags zu überwachen. Dazu gehört auch die verantwortungsvolle Wahrnehmung der Beteiligungsrechte, wenn es um die richtige Eingruppierung der Beschäftigten geht. Vor diesem Hintergrund stellt die richtige Anwendung der Entgeltordnung TVöD-VKA und des Eingruppierungsverzeichnisses TVöD NRW Sie als Betriebs- oder Personalrät*in bzw. Mitarbeitervertretung vor große Herausforderungen, Unsicherheiten bei Eingruppierungsfragen gehören zum Alltag. In diesem Seminar werden wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen. Anhand praxisorientierter Fallbeispiele erlangen Sie als Betriebs- bzw. Personalrät*in oder Mitarbeitervertretung Handlungssicherheit im Umgang mit Eingruppierungsfragen.

Themen

  • Grundlagen des Eingruppierungsrechts: Eingruppierungsgrundsätze, Eingruppierung in besonderen Fällen, Irrtümer bei der Eingruppierung
  • Struktur und Aufbau der Entgeltordnung TVöD-VKA: Vorbemerkung, allgemeine Tätigkeitsmerkmale, Definitionen
  • Struktur und Aufbau des Eingruppierungsverzeichnisses TVöD NRW (Abgrenzung, Vorbemerkungen, allgemeine Tätigkeitsmerkmale)
  • Funktion und Inhalt von Stellenbeschreibungen
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen bei der Anwendung des Eingruppierungsrechts

Hinweis
Für die Seminare zum Eingruppierungsrecht werden Kenntnisse zum TVöD vorausgesetzt. Wir empfehlen die vorherige Teilnahme am Grundlagenseminar zum TVöD.

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

Noch genügend Plätze vorhanden
Noch wenige Plätze vorhanden
Bereits ausgebucht
Ascheberg - Hotel Restaurant Clemens-August
18.11.2024 - 21.11.2024
1050 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 503 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Diese Seite empfehlen:        
drucken:  
merken: