Rhetorikseminare Schlüsselkompetenzen

Rhetorik, Umgang mit Konflikten, Projektmanagement: Schlüsselkompetenzen für Interessenvertreter*innen

Ob als Betriebsrät*in, Personalrät*in, Jugend- und Auszubildendenvertreter*in, SBV, MAV - für Ihre Arbeit als Interessenvertreter*in benötigen Sie mehr als formale Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen Ihrer Tätigkeit. Sie benötigen "...erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Wissenselemente, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind, so dass eine Handlungsfähigkeit entsteht, die es ermöglicht, sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. (Bildungskommission Nordrhein-Westfalen)". Kurz: Schlüsselkompetenzen.

Direkt zu allen Seminaren im Bereich "Schlüsselkompetenzen"

 
ver.di
 
Industriegewerkschaft Metall

Speziell zu den Themen Rhetorik, Verhandlungsführung, Kommunikation

 
Industriegewerkschaft Metall
 
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Was sind Schlüsselkompetenzen genau?

Schlüsselkompetenzen in diesem Sinne für Ihre Arbeit als Interessenvertreter*in können Sie bei uns unter anderem zu folgenden Themen erwerben:

  • Freie Rede
  • Gesprächs- und Verhandlungsführung
  • Konfliktmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Versammlungsleitung
  • Beratungsgespräche
  • Projektmanagement

Sie suchten unter diesem Stichwort eigentlich nach Seminaren, bei denen es um den Umgang mit Psychischen Belastungen, Mobbing oder Burn Out geht? Hier geht es zu unseren Spezialseiten Psychische Belastungen.

Die Systematik unserer Seminare zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen im Überblick

Zu unseren Seminaren Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung in Kooperation mit ver.di berät Sie Susanne Loop, Tel. 0211 17523-305, sloop@dgb-bw-nrw.de

Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet Ihnen Sabine Schlüß Tel.: 0211 17523-275, sschluess@dgb-bw-nrw.de

Die aktuellen Seminare im einzelnen:

 

Die Termine Schlüsselkompetenzen und Thementage 2021 als Download:

schlüsselkompetenz

Freistellung für Betriebsräte

 

Es gibt keine Rechtsprechung zur Freistellung für den Bereich Schlüsselkompetenzen für Betriebsräte. Rechtsprechung existiert zu den inhaltlichen Bereichen, die unter den Begriff Schlüsselkompetenzen fallen.

Interessenvertretungen müssen als Verhandlungspartner gegenüber der Arbeitgeberseite die Interessen der Arbeitnehmerinnen vertreten und auch durchsetzten können. Dies erfordert rhetorische Fähigkeiten und auch Verhandlungsgeschick. Eine Schulung zu diesem Themen kann daher zur Durchsetzung der Gremiumsarbeit insbesondere für den Vorsitzenden und oder dessen Stellvertreter erforderlich sein.

"Sind die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung verbessert werden, kann die Entsendung dieser Betriebsratsmitglieder zu einer Rhetorikschulung erforderlich i. S. von § 37 Abs. 6 BetrVG sein. Zu denken ist etwa an Schulungsveranstaltungen über die Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter."
BAG, Beschluss vom 12.01.2011 − 7 ABR 94/09

Zur Verwirklichung sachgerechter Mitbestimmung ist nicht nur die Kenntnis der Beteiligungsrechte und der geltenden arbeitnehmerbezogenen Rechtsvorschriften erforderlich, sondern auch die Beherrschung komplexer kommunikativer Fertigkeiten. So hat bereits 2005 das LAG Niedersachsen entschieden:

 „… Danach sind aber die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert, dass der Be-triebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn seine Fähigkeiten zum Beispiel im konstruktiven Konfliktmanagement verbessert werden. Es handelt sich bei der von einem renomierten Veranstalter getragenen Schulungstagung gegen über allgemeinen Schulungstagungen zur Gesprächs- und Diskussions- und Verhandlungsführung um eine ganz gezielte und vertiefte Schulung zur Bewältigung psychologischer Konflikte und Störungen.
 LAG Niedersachsen, Beschluss 09.02.2005 – 6TaBV 90/04).“

Es kann daher die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsveranstaltung erforderlich sein

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