Besprechung

LPVG NRW: DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS (WA 1)

Der Wirtschaftsausschuss nach § 65a LPVG NRW ermöglicht dem Personalrat einen breiteren Raum für die Mitbestimmung. In Dienststellen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten kann ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet werden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und die Personalräte zu unterrichten. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten für die Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.

Themen

  • Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses nach § 65a LPVG NRW
  • Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
  • Gründung und Zusammensetzung eines Wirtschaftsausschusses
  • Informationsrechte des Personalrates
  • Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen
  • Wirtschafts- und Finanzplanung sowie Jahresabschluss
  • Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

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Sundern - NaturHotel Wildewiese GmbH
11.11.2024 - 13.11.2024
1090 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 518 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
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