Laptoparbeit

LPVG NRW: DIENSTVEREINBARUNGEN ALS INSTRUMENT DER PERSONALVERTRETUNG

Personalrat und Dienststellenleitung können gem. § 70 LPVG NRW Dienstvereinbarungen verhandeln und abschließen. Damit werden innerbetriebliche Normen verbindlich festgesetzt. Fast alle kollektiven Sachverhalte, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen, wie z.B. Weiterbildung, Urlaub, Ordnungsfragen, Verhaltensregeln können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Damit kann der Personalrat maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen und die dienstlichen Belange aktiv mitgestalten. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen.

Themen

  • Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung
  • Zulässige Inhalte und Themen
  • Entwicklung von Gestaltungszielen
  • Formvorschriften, Wirksamkeit, Kündigung und Nachwirkung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, TVöD/TV-L)
  • Durchsetzungsmöglichkeiten einer Dienstvereinbarung

Dieses Seminar führen wir in Kooperation mit ver.di durch.

Hotels / Termine / Preise

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Essen - IntercityHotel Essen
25.11.2024 - 26.11.2024
655 ,- € Seminarkostenpauschale (USt-frei) zzgl. ca. 306 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
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