FREISTELLUNG FÜR DIE FORTBILDUNG VON GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN

Als Gleichstellungsbeauftragte haben Sie Anspruch auf Freistellung für Schulungen, die die Kenntnisse vermitteln, die Sie zur Erfüllung Ihrer Aufgabe benötigen.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür ist je nachdem, ob Sie für die Gleichstellung der Beschäftigten einer Dienstelle des Landes NRW oder des Bundes zuständig sind das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) oder das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).

Gleichstellungsbeauftragte des Landes NRW

Im Landesgleichstellungsgesetz NRW  (genauer: "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen") ist dieser Freistellungsanspruch in § 16 (4) LGG geregelt:

§ 16 (4) LGG: Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen haben das Recht, an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung pro Jahr teilzunehmen, die Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Für die Teilnahme ist die Gleichstellungsbeauftragte von ihren anderen Dienstpflichten freizustellen. Ihre anderen Ansprüche auf Fortbildung verringern sich dadurch nicht.

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW im Wortlaut auf der Seite des Ministeriums des Inneren des Landes NRW.

Gleichstellungsbeauftragte des Bundes

Im Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG (genauer: "Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes") ist der Anpruch in § 10 (5) BGleiG geregelt:

§ 10 (5) BGleiG: Der Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen ist zu Beginn und während ihrer Amtszeit Gelegenheit zur Fortbildung, insbesondere auf den Gebieten des Gleichstellungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes sowie des Personalvertretungs-, Organisations- und des Haushaltsrechts, zu geben.

Das Bundesgleichstellungsgesetz im Wortlaut auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

Hier finden Sie weitere Informationen und Seminare für Gleichstellungsbeauftagte

ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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