FREISTELLUNG FÜR DIE SCHULUNG VON PERSONALRÄTEN NACH BPersVG UND LPVG

Dem Personalrat obliegt eine Vielzahl von Aufgaben und es bedarf umfangreicher Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats. Auf Schulungsveranstaltungen wie denen des DGB-Bildungswerks NRW e.V. kann sich der Personalrat das Wissen aneignen, das für seine tägliche Arbeit erforderlich ist. Das Gesetz gewährt für die Teilnahme der Personalratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen das Recht auf bezahlte Freistellung.
Die Freistellungsansprüche von Personalräten sind unterschiedlich geregelt je nachdem, ob sie die Interessen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes (Bereich des BPersVG) oder von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes NRW (Bereich des  LPVG NW) vertreten.

Inhalt:

BPersVG

LPVG NW

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ANSPRECHPARTNERIN

Christine Rosenthal
Juristin (Rechtsassessorin)
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