Am 01.04.2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten. Trotz einiger Verbesserungen z.B. in Bezug auf die Bezahlung und die Begrenzung der Einsatzzeit von Leiharbeitnehmer/innen sowie durch das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen zum Streikbruch ist die Reform aus gewerkschaftlicher Sicht ein Minimalkompromiss.