Gesprächsrunde

ARBEITSZEITERFASSUNG - WAS GILT NACH DEM BAG-URTEIL?

Mit dem Urteil vom 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Verpflichtung der Arbeitgeber zum Erfassen aller Arbeitszeiten festgestellt. Das Urteil geht über bisher geltendes Recht in Deutschland deutlich hinaus und wurde mit einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes begründet. Die IG Metall hat eindeutig Stellung bezogen und das Urteil als Unterstützung im Kampf gegen Millionen alljährlich geleisteter, unbezahlter Überstunden begrüßt. Digitale Zeiterfassung ist damit endgültig auf der Tagesordnung der Interessenvertretungen und einige Fragen sind offen.

Was bedeutet das Urteil nun bezogen auf die bereits bestehende Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und die Arbeitszeitrichtlinie der EU?

Online und in Präsenz werden wir in den kommenden Wochen die Auswirkungen des Urteils in halb- oder ganztägigen Seminaren unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchten. Was leisten moderne digitale Zeiterfassungssysteme? Welche Chancen und Risiken bestehen und welche Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat in Fragen der Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung? Und welche Beispiele guter Praxis gibt es bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit?

Hier unsere aktuellen Seminare zum Thema:

 
In Kooperation mit ver.di
 
Digitale Zeiterfassung (Online)


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