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CORONA UND BPersVG-WAHLEN: GEFAHR PERSONALRATSLOSER ZEIT SCHEINT ABGEWENDET

Für die Beschäftigten der Bundesbehörden, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften finden laut Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) vom 1. März bis zum 31. Mai 2020 die Personalratswahlen statt. Nur in einer Minderheit der Dienststellen haben diese Wahlen bereits stattgefunden und in vielen Bereichen ist kaum noch eine ordnungsgemäße Wahl durchführbar: Wahlvorstände befinden sich in Quarantäne oder können aktuell keine Schulung besuchen, da der Seminarbetrieb eingestellt ist. Wahlen vor Ort sind wg. der Einschränkungen durch Corona nicht möglich. Selbst die Briefwahl ist keine Lösung, wenn Wahlvorstände erkrankt sind, da der Wahlvorstand vor Ort sein müsste. Betroffen sind hunderttausende Beschäftigte.

Ver.di hatte der Bundesregierung und dem Bundestag eine Lösung vorgeschlagen, nach der die Wahlen weiter durchgeführt werden können, zugleich aber auch eine Absage oder Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Mai, ggf. bis ins kommende Jahr erlaubt ist und einen entsprechenden Appell zur Verschiebung der Personalratswahlen ins Netz gestellt.

Erfolg der Aktivitäten von ver.di, Ankündigung siehe hier: Ausnahmeregelungen am 8. April im Bundeskabinett, so beschlossen, siehe hier.

Gleichzeitig wenden sich DGB und ver.di mit aller Schärfe gegen Versuche, damit der angekündigten BPersVG-Novelle durch dauerhafte Regelungen vorzugreifen

Hier findet ihr den Artikel des Fachbereichs Bund/Länder ver.di, der das Problem für die Personalratswahlen nach BPersVG beschreibt und die Möglichkeit den Aufruf zu unterstützen.

Hier gibt es ebenfalls von ver.di zusammengestellt Antworten auf FAQ’ s zur Mitbestimmung des Personalrates nach BPersVG.

Und hier noch ein link zum Artikel BPersVG-Wahlen/Corona: Gespräch mit dem BMI - ver.di bleibt dran!

 

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