BetrVG § 20 (3)

Freistellung und Teilnahmebedingungen von Wahlvorstandsmitgliedern an Schulungen

§ 20
(3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber, Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.

 
BAG vom 07.06.1984 - 6 AZR 3/82, AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972

Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die Aufgaben des Wahlvorstands. Die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltung über die Wahlvorschriften des BetrVG und der WO ist allein am konkreten Wissensstand des einzelnen Wahlvorstandsmitglieds im Hinblick auf die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl notwendigen Kenntnisse zu messen. ...

Für die Begründung der Erforderlichkeit der Schulung für das einzelne Wahlvorstandsmitglied (WV-Mitglied) ist anzuführen, ..."daß selbst ein WV-Mitglied, das nicht zum ersten Mal im WV tätig wird, bei jeder BR-Wahl schon wegen des großen Zeitraumes zwischen den einzelnen Wahlen (nach der ab 01.01.1989 gegebenen Rechtslage in der Regel 4 Jahre) in der Lage sein muß, seine Kenntnisse aufzufrischen und sich mit der zwischenzeitlich ergangenen neuen Rechtssprechung vertraut zu machen.
Es kommt hinzu, daß durch die am 01.01.1989 in Kraft getretenen Änderungen des BetrVG und der am 06.10.1989 wirksam gewordenen Änderungen der WO eine Fülle neuer und die Wahl zusätzlich komplizierender Regelungen eingeführt wurde (insbes. Ausweitung der Gruppen- und Minderheitenrechte, geänderter Begriff des leitenden Angestellten, Zuordnungsverfahren nach § 18a, Gesetz über die Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten), die eine besonders eingehende Unterweisung von Mitgliedern des WV erforderlich machen. Im Übrigen dient eine gründliche Unterweisung von Mitgliedern des WV auch dem AG, da eine lasche Anwendung der Wahlvorschriften eine Wiederholung der BR-Wahl mit den damit verbundenen Kosten mit sich bringen kann."

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