Symbolbild Entgeltgerechtigkeit

ENTGELTGERECHTIGKEIT DURCHSETZEN - NEUES JAHR, NEUE RECHTE

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!" - eine klare Forderung, die Betriebs- und Personalräte seit Jahrzehnten immer wieder durchsetzen müssen. Und das, obwohl das Entgeltgleichheitsgebot seit fast 70 Jahren in europäischen Verträgen steht und Deutschland vor 20 Jahren auf Druck der EU das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet hat. Jetzt geht es einen Schritt weiter: Ab Mitte 2026 müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in nationales Recht umsetzen. Damit kommen neue Pflichten auf Arbeitgeber zu – und mehr Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, um echte Entgeltgerechtigkeit durchzusetzen.

Was ist neu?

Transparenzpflichten gelten bereits vor der Einstellung – und zwar für alle Arbeitgeber, egal ob privat oder öffentlich, unabhängig von der Betriebsgröße. Damit kommen neue, sehr konkrete Verpflichtungen auf Unternehmen zu. Sie sollen helfen, ungerechtfertigte Lohnunterschiede sichtbar zu machen – und endlich abzubauen.

Deutschland hat mit dem Entgelttransparenzgesetz von 2017 zwar schon einen ersten Schritt getan, muss aber nun deutlich nachschärfen.

Betriebs- und Personalräte spielen dabei eine wichtige Rolle! Sie haben nicht nur Rechte, sondern auch wirkungsvolle Instrumente in der Hand, um Entgeltgerechtigkeit aktiv durchzusetzen und Beschäftigte zu unterstützen.

Unser Tagesseminar "Entgeltgerechtigkeit herstellen - aber wie" am 3. Februar schafft Klarheit:

  • Welche neuen Pflichten auf Arbeitgeber zukommen
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für dich als Interessenvertreter*in gelten
  • Wie du als Mitglied des Betriebs-/Personalrats Entgeltdifferenzen erkennst
  • Wie du eine erfolgreiche betriebliche Kampagne zur Entgeltgerechtigkeit führst

Kurz gesagt: Es wird darum gehen, wie du Beschäftigten zu ihrem Recht auf faire Bezahlung verhilfst.

Jetzt anmelden und vorbereitet sein – bevor die neuen Regeln greifen!

 

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