
FREISTELLUNG FÜR POLITISCHE ODER BERUFLICHE BILDUNG: DAS AWbG NRW
Bildungsurlaub oder - wie es offiziell heißt - Freistellung nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) — ist das Recht auf fünf Tage Freistellung von der Arbeit für politische oder berufliche Bildung. (Fast) alle Beschäftigten in NRW und den meisten übrigen Bundesländern haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Bildungsurlaub und zwar bei fortlaufender Bezahlung.

Genaueres dazu findet sich als PDF-Datei in unserem Flyer "Der Weg zum Bildungsurlaub" und unserer Broschüre zum selben Thema.
Einen ausführlichen Ratgeber zur Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz finden Sie auf unseren Seiten "Unser Freistellungsratgeber".
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