diskussion

BEHINDERUNG DER BETRIEBSRATSWAHL: WAS GILT, WAS IST GEPLANT?

"Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern." Eindeutiger als im ersten Satz des Paragrafen 20 BetrVG kann man es nicht formulieren. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hatte sich 2020 in einer Untersuchung mit der Realität beschäftigt: Von gut 900 in den Organisationsbereichen von IG Metall, IGBCE und NGG in einem bestimmten Zeitraum erstmals in einem Betrieb durchgeführten Betriebsratswahlen waren 15,6 Prozent Behinderungsversuchen durch den Arbeitgeber ausgesetzt - gegenüber "nur" 1,6 % der Wahlen in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat bestand. Besonders oft gab es solche Versuche bei inhabergeführten Unternehmen, häufig wurden Kandidat*innen eingeschüchtert oder es wurde versucht, die Bestellung eines Wahlvorstands zu verhindern.

Zu diesen Vorfällen kam es, obwohl bereits jetzt die Behinderung einer Betriebsratswahl mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt werden kann. Einer der Gründe: Bisher wird die Justiz nur tätig, wenn eine Anzeige vorliegt. Der Bundesarbeitsminister hat nun angekündigt, die Verschärfung des Strafrecht in diesem Punkt in Angriff zu nehmen, wie es auch der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vorsieht. Die Justiz soll zukünftig bei Verdacht auch ohne vorliegende Anzeige tätig werden können. Auch wenn das Vorhaben keine Auswirkungen mehr auf die aktuellen Betriebsratswahlen haben kann, wird es zukünftig die Gründung neuer Betriebsräte absichern können.

Und die gute Nachricht: Nach der erwähnten Untersuchung des WSI waren in den Betrieben mit bestehendem Betriebsrat 92 % der Versuche, die Wahl zu verhindern, erfolglos. In den Betrieben ohne Betriebsrat waren es 67 %.

Auf unserer Seite zu den Betriebsratswahlen 2022 erfahren Sie, wie die Betriebsratwahl aktuell geschützt ist, welche Folgen Wahlbehinderung hat, was gilt, wenn der Arbeitgeber mit Kündigung droht und - als Video - welchen Schulungsanspruch Sie als Wahlvorstandsmitglied haben.

Unsere aktuellen Schulungen für Mitglieder des Wahlvorstands in Kooperation mit IG Metall, ver.di und IG BAU:

 
IG Metall
 
ver.di
 
IG BAU

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