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IN DER DISKUSSION: DAS WbG-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ

Im Februar 2021 haben die im Landtag NRW vertretenen demokratischen Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes NRW eingebracht, am 12. Mai erfolgte nun die Anhörung im Haupt- und Wissenschaftsausschuss. Gut 20 Jahre nach der letzten umfassenden Novellierung des Weiterbildungsgesetzes wird damit die dringend notwendige Überarbeitung eines Gesetzes angefasst, das von enormer Bedeutung für die Weiterbildungseinrichtungen, die Finanzierung von Erwachsenenbildung und damit letztlich auch für die demokratische Teilhabe an Bildung ist.

Der DGB NRW hat den Entwurf in einer Stellungnahme unter die Lupe genommen. Erfreulich unter anderem: Das novellierte Gesetz wird erstmals digitale bzw. online gestützte Formate erwähnen und die Rolle der Politischen Bildung soll gestärkt werden. Der DGB sieht allerdings im Bereich der Förderung der Weiterbildung "trotz einiger begrüßenswerter Ansätze .... die strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildung auf weitere Jahre oder Jahrzehnte fortgeschrieben und bestehende Einrichtungen auf den Status quo festgeschrieben", fordert u.a. die Stärkung der Rolle der Beschäftigten in der Weiterbildung (die prekäre Situation der vielen "Solo-Selbständigen" ist gerade durch die Pandemie wieder deutlich geworden!), kritisiert die wenig zukunftssichere, konkrete Benennung der Kernfelder der Politischen Bildung und die fehlende Öffnung für alternative Formate wie hybride Veranstaltungen oder aufsuchende Bildungsarbeit.

Auf unserer Seite "Interessenvertretung für Politische Bildung" dokumentieren wir regelmäßig diese und andere Diskussionen, in die wir uns in unserer Eigenschaft als Lobby für Politische Bildung einsetzen und geben Auskunft über den organisatorischen Rahmen, in dem wir aktiv sind.

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