BEM Symbolbild

FIT FÜR DAS BEM-VERFAHREN!

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit über 20 Jahren gesetzlich verankert: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden ein BEM anzubieten, wenn sie länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel ist es, gemeinsam Wege zu finden, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, gesundheitliche Belastungen zu verringern und einer erneuten Erkrankung vorzubeugen.

Dabei geht es um weit mehr als bloße Fürsorge: Das BEM soll – § 167 Abs. 2 SGB IX - das Arbeitsverhältnis dauerhaft sichern und krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden.

Für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen (MAV) und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) eröffnet das BEM wichtige Mitbestimmungsmöglichkeiten. Gerade sie können entscheidend dazu beitragen, dass das Verfahren rechtssicher, transparent und im Sinne der Betroffenen umgesetzt wird. Oftmals sind es Fehler im Ablauf des BEM, die krankheitsbedingte Kündigungen vor Gericht scheitern lassen – hier ist kompetente Gremienarbeit gefragt!

Unsere Seminarreihe in Kooperation mit der TBS macht dich fit für deine Rolle im BEM-Verfahren

Im Rahmen unseres Kooperationsprogramms mit der TBS NRW e.V. haben wir eine dreiteilige Seminarreihe entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse betrieblicher Interessenvertretungen zugeschnitten ist. Du lernst, wie du deine Beteiligungsrechte wirkungsvoll nutzen, Beschäftigte aktiv unterstützen und das BEM als Chance für gesundes Arbeiten im Betrieb gestalten kannst.

 

Unsere Seminarreihe in Kooperation mit der IG Metall NRW speziell für SBV und Betriebsräte aus dem Organisationsbereich der IG Metall

 

Speziell zum Einstieg in das Thema, vor allem aber für betriebliche Interessenvertreter*innen, die nicht im BEM-Team sind unser dreistündiges Onlineseminar:

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