Coronasituation

WAS BEDEUTEN DIE AKTUELLEN ENTSCHEIDUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG DER PANDEMIE FÜR DIE WEITERBILDUNG? - ARCHIV VOM 13.10.2020 -

Am 30.10.2020 ist die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW veröffentlicht worden, mit der die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.10.2020 ab dem 01.11.2020 mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 30.11.20 umgesetzt werden.

Maßgeblich für unsere Bildungsarbeit ist die Aussage, dass "...berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote ... unter Beachtung der Regelungen .... zulässig" sind.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir die geplanten Seminare nach dem Bildungsurlaubsgesetz (AWbG NRW) leider absagen müssen. Hiervon betroffenen Arbeitnehmer*innen empfehlen wir die Möglichkeit der Zusammenfassung bzw. Übertragung des Bildungsurlaubsanspruchs auf das kommende Jahr, Näheres siehe hier unter Zusammenfassung und Übertragung des Bildungsurlaubs.

Die Schulungsangebote für betriebliche Interessenvertretungen wie Betriebs- und Personalräte werden grundsätzlich aufrechterhalten.

  • Wir informieren umgehend alle Teilnehmenden, die von Seminarabsagen als Ergebnis temporärer Schließungen von Seminarhotels betroffen sind oder wenn die Teilnehmendenzahl zu gering ist.
  • Wir führen die Seminare wie geplant unter strengster Einhaltung der Coronaschutzverordnung durch.
  • Wir erweitern fortlaufend unser Angebot von Online-Seminaren.
  • Wir informieren Sie hier und auf unserer Facebook-Seite umgehend über alle uns bekannt werdenden, pandemiebedingten Änderungen.

 

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